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Koschyk: Bundesregierung darf Rentendiskriminierung der Deutschen in Polen nicht hinnehmen
Berlin (ots)
Zu nach wie vor stattfindenden Benachteiligungen in Rentenfragen bei Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Polen erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die polnische Seite verweigert nach wie vor eine rentenrechtliche Gleichstellung von Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Polen mit Rentenbeziehern der polnischen Mehrheitsbevölkerung. Aus diesem Grunde muss die Bundesregierung gegenüber dem östlichen Nachbarn und baldigen EU-Mitglied Polen mit Nachdruck eine Gleichstellung anmahnen. Hierbei kann die Bundesregierung auf das innerhalb der Europäischen Union geltende Diskriminierungsverbot hinweisen.
Auch heute werden in Polen deutsche Wehrdienstzeiten, Zeiten der Kriegsgefangenschaft sowie Zeiten in polnischen Internierungs- und Arbeitslagern nach 1945 noch nicht als rentensteigernde Zeiten für die Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Polen anerkannt, sondern wirken sich vielmehr als rentenmindernde Ausfallzeiten aus. Die Frage der Berücksichtigung dieser Zeiten sei zwar bei den deutsch-polnischen Konsultationen zum Abkommen über soziale Sicherheit vom 5. bis 9. Juli 2000 von deutscher Seite angesprochen worden, so der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Christoph Zöpel, auf meine entsprechende Parlamentsanfrage. Die polnische Seite habe jedoch weiterhin keine Möglichkeit gesehen, diese Zeiten zu berücksichtigen, da es sich nach polnischer Auffassung nicht um eine Frage des deutsch-polnischen Abkommens über soziale Sicherheit von 1975, sondern um eine innerstaatliche polnische Angelegenheit handele. Für die Anrechnung solcher Zeiten gebe es in der polnischen Rente derzeit keine rechtliche Grundlage. Auch wenn die Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluss auf die innerstaatliche Rechtsentwicklung in Polen ausüben könne, so Staatsminister Dr. Zöpel, werde das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen der bilateralen Kontakte mit der polnischen Seite weiterhin die Problematik ansprechen.
Die Bundesregierung darf sich jedoch nicht mit der polnischen Aussage zufrieden geben, dass diese Frage nicht durch das deutsch-polnische Abkommen über soziale Sicherheit aus dem Jahre 1975 geregelt werde und daher nicht Gegenstand entsprechender Konsultationen sein könne. Die Bundesregierung ist vielmehr aufgefordert, sich der Angelegenheit entschiedener anzunehmen und gegenüber der polnischen Seite auf eine Nichtdiskriminierung der betroffenen Teile der deutschen Minderheit zu dringen. Dies würde gerade dem schweren Schicksal deutscher Zwangsarbeiter und Kriegsgefangener gerecht. Wohlgemerkt: Hier geht es nicht um eine Entschädigung für Zwangsarbeits- und Kriegsgefangenenzeiten, sondern lediglich um eine rentenrechtliche Gleichbehandlung!
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