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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Bundesregierung darf Rentendiskriminierung der Deutschen in Polen nicht hinnehmen

Berlin (ots)

Zu nach wie vor stattfindenden Benachteiligungen in
Rentenfragen bei Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Polen
erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die polnische Seite verweigert nach wie vor eine rentenrechtliche
Gleichstellung von Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Polen mit
Rentenbeziehern der polnischen Mehrheitsbevölkerung. Aus diesem
Grunde muss die Bundesregierung gegenüber dem östlichen Nachbarn und
baldigen EU-Mitglied Polen mit Nachdruck eine Gleichstellung
anmahnen. Hierbei kann die Bundesregierung auf das innerhalb der
Europäischen Union geltende Diskriminierungsverbot hinweisen.
Auch heute werden in Polen deutsche Wehrdienstzeiten, Zeiten der
Kriegsgefangenschaft sowie Zeiten in polnischen Internierungs- und
Arbeitslagern nach 1945 noch nicht als rentensteigernde Zeiten für
die Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Polen anerkannt, sondern
wirken sich vielmehr als rentenmindernde Ausfallzeiten aus. Die Frage
der Berücksichtigung dieser Zeiten sei zwar bei den
deutsch-polnischen Konsultationen zum Abkommen über soziale
Sicherheit vom 5. bis 9. Juli 2000 von deutscher Seite angesprochen
worden, so der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Christoph
Zöpel, auf meine entsprechende Parlamentsanfrage. Die polnische Seite
habe jedoch weiterhin keine Möglichkeit gesehen, diese Zeiten zu
berücksichtigen, da es sich nach polnischer Auffassung nicht um eine
Frage des deutsch-polnischen Abkommens über soziale Sicherheit von
1975, sondern um eine innerstaatliche polnische Angelegenheit
handele. Für die Anrechnung solcher Zeiten gebe es in der polnischen
Rente derzeit keine rechtliche Grundlage. Auch wenn die
Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluss auf die innerstaatliche
Rechtsentwicklung in Polen ausüben könne, so Staatsminister Dr.
Zöpel, werde das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im
Rahmen der bilateralen Kontakte mit der polnischen Seite weiterhin
die Problematik ansprechen.
Die Bundesregierung darf sich jedoch nicht mit der polnischen
Aussage zufrieden geben, dass diese Frage nicht durch das
deutsch-polnische Abkommen über soziale Sicherheit aus dem Jahre 1975
geregelt werde und daher nicht Gegenstand entsprechender
Konsultationen sein könne. Die Bundesregierung ist vielmehr
aufgefordert, sich der Angelegenheit entschiedener anzunehmen und
gegenüber der polnischen Seite auf eine Nichtdiskriminierung der
betroffenen Teile der deutschen Minderheit zu dringen. Dies würde
gerade dem schweren Schicksal deutscher Zwangsarbeiter und
Kriegsgefangener gerecht. Wohlgemerkt: Hier geht es nicht um eine
Entschädigung für Zwangsarbeits- und Kriegsgefangenenzeiten, sondern
lediglich um eine rentenrechtliche Gleichbehandlung!

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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