CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Niederlage für SPD in Karlsruhe
Berlin (ots)
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion vom 22.03.1994 erklärt der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB:
Auf den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion (vertreten durch Prof. Morlok) vom 22.03.1994 beim Bundesverfassungsgericht wegen Nichtherausgabe von Verwaltungsratsprotokollen der Treuhandanstalt an den Treuhanduntersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (12. WP) gegen die damalige Bundesregierung hat das Bundesverfassungsgericht der SPD - wie jetzt bekannt wurde - eine Abfuhr erteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hat einstimmig am 22.08.2000 beschlossen:
"Die Anträge werden verworfen. Sie sind unzulässig. Von einer weiteren Begründung wird gemäß Paragraph 24 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht abgesehen."
Im Paragraph 24 Satz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wird gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht von einer Begründung absehen kann, wenn es dem Antragsteller vorher einen entsprechenden Hinweis gegeben hat.
Wie zu hören ist, hat das Bundesverfassungsgericht die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass es die Verfassungsklage für unzulässig hält wegen Diskontinuität des Untersuchungsausschusses und wegen fehlenden öffentlichen Interesses. Die SPD-Fraktion hat gleichwohl auf einer Entscheidung bestanden. Diese Entscheidung hat die SPD-Fraktion jetzt in Form der kürzest möglichen Abfuhr durch das Bundesverfassungsgericht erhalten.
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