CDU/CSU-Bundestagsfraktion
CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Brähmig/Nooke: Einmalige Entschädigung an ehemalige Kriegsgefangene aus Ostdeutschland auf den Weg gebracht
Berlin (ots)
Zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über eine einmalige Entschädigung für die ostdeutschen Heimkehrer erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten der Neuen Bundesländer, Günter Nooke MdB und das Mitglied im parlamentarischen Beirat des BdH, Klaus Brähmig MdB:
Durch den Gesetzentwurf über eine einmalige Entschädigung an die ostdeutschen Heimkehrer will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sicherstellen, dass die ca. 50.000 Kriegsgefangenen und Geltungskriegsgefangenen (Verschleppte, etc.) aus den ostdeutschen Ländern ihren westdeutschen Leidensgenossen gleichgestellt werden. Der Gesetzentwurf sieht für die ostdeutschen Heimkehrer, gestaffelt nach der Dauer Ihres Gewahrsams, folgende Entschädigungsleistungen vor:
- Für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948 DM 1.000,--, - für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 DM 2.000,--, - für die Entlassungsjahrgänge ab 1951 DM 3.000,--.
Die anhaltende Diskussion der letzten Monate über die Gewährung einer Entschädigung für Zwangsarbeiter in der Nazizeit hat erneut zu Unruhe und Fragen von ehemaligen Kriegsgefangenen und Verschleppten geführt, die durch ihre Arbeit vor allem in der Sowjetunion Reparationsleistungen für Deutschland erbracht haben und sich zu Recht benachteiligt fühlen. Die Heimkehrer in die SBZ und DDR haben nach ihrer Rückkehr dort keinerlei Entschädigung erhalten. Im Gegensatz dazu erhielten in der Bundesrepublik Deutschland ehemalige Kriegsgefangene und sogenannte Geltungskriegsgefangene durch das Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung.
In der Bundesrepublik Deutschland hatte der Deutsche Bundestag im Juli 1953 das Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) verabschiedet, das am 30. Januar 1954 in Kraft trat. Danach hatte jeder Heimkehrer in der Bundesrepublik Deutschland für jeden Kalendermonat des Festhaltens in fremdem Gewahrsam ab 1. Januar 1947 30,-- DM, ab 1. Januar 1949 60,-- DM Entschädigung und für längeres Festhalten weitere Zahlungen erhalten. Insgesamt wurden in der Zeit der Existenz des KgfEG Entschädigungen in Höhe von 1,4 Mrd. DM an ehemalige Kriegsgefangene in Westdeutschland ausgezahlt.
Am Ende dieses Jahrhunderts und zehn Jahre nach der staatlichen Einheit Deutschlands gehört zur Vollendung der inneren Einheit Deutschlands daher auch eine Entschädigung an die rund 50.000 Heimkehrer und Geltungskriegsgefangenen aus der ehemaligen DDR.
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