CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aigner: Verbesserung des "Meister-BAföG" dringend erforderlich
Berlin (ots)
Zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ("Meister-BAföG") erklärt die Berichterstatterin für berufliche Weiterbildung, Ilse Aigner MdB:
Es besteht Einigkeit: Das "Meister-BAföG" muss den sich immer schneller ändernden Verhältnissen und Bedürfnissen in Wirtschaft und Gesellschaft angepasst werden. Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf für eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) mit einem umfassenden Maßnahmenpaket vorgelegt. Denn der Unternehmernachwuchs im Mittelstand muss besser gefördert werden, um der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Rechnung zu tragen.
Das AFBG wurde 1996 von der unionsgeführten Bundesregierung als Gegenstück zum Studenten-BAföG für die berufliche Bildung geschaffen. Es fördert Fortbildungswillige, die einen Abschluss oberhalb der Facharbeiterebene anstreben.
Eine Verbesserung der Fördermaßnahmen ist jetzt gerade im Hinblick auf die angespannte Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in den neuen Ländern wichtig. Außerdem stehen beim Generationenwechsel derzeit zu wenige Betriebsnachfolger zur Verfügung. Die für die Reform notwendigen Finanzmittel sind im Prinzip vorhanden, denn die ursprünglich im Haushalt für das "Meister-BAföG" angesetzten Mittel wurden nur teilweise abgerufen. Statt das AFBG aber den Erfordernissen besser anzupassen, zog es die Bundesregierung seit 1998 vor, die Haushaltsansätze wiederholt zu reduzieren. So kürzte noch Lafontaine den Ansatz im Haushalt 1999 um mehr als die Hälfte gegenüber dem ursprünglichen Waigel-Haushaltsentwurf 1999 von 167 auf 80 Mio. DM. Finanzminister Eichel legte noch eins drauf und kürzte weiter auf 78 Mio. DM im Haushalt 2000 und auf 70 Mio. DM im Haushaltsentwurf 2001. Die von der Bundesregierung angekündigte Reform des AFBG ist immer noch nicht in Sicht. Die Union hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf mit folgenden Verbesserungsvorschlägen eingebracht:
- Durch Erhöhung der Förderbeträge beim Unterhalt und durch Steigerung des Zuschussanteils - vergleichbar dem des BAföG - soll die Attraktivität der Förderung wachsen, um mehr Interessenten für eine Fortbildung zu gewinnen.
- Gleichzeitig werden der Förderrahmen ausgeweitet und die Förderbeträge für Teilnehmer mit Kindern erhöht, um den Charakter des AFBG als Sozialleistungsgesetz zu unterstreichen. Erstmals sollen z.B. auch Teilnehmer an Teilzeitmaßnahmen, die durch Kindererziehung oder andere besondere Umstände an der Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme gehindert sind, einen Unterhaltsbeitrag erhalten.
- Um der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung mehr Rechnung zu tragen, werden die Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ab sofort zur Hälfte bezuschusst. (Zum Vergleich: Beim Studium werden diese Kosten zu 100% vom Staat übernommen.) Für Meisterstückkosten kann bis zur Höhe von 5.000 DM ein Darlehen in Anspruch genommen werden.
- Der Anreiz, eine selbständige Existenz zu gründen, wird durch einen großzügigeren Darlehenserlass verstärkt.
- Verwaltungsvereinfachungsmaßnahmen sollen ebenfalls zu einem Zulauf an Antragstellern und damit potentiellen Existenzgründern führen. Es bleibt abzuwarten, ob die bisher untätige Bundesregierung aufgrund dieses Vorstoßes der Opposition aus ihrer Lethargie erwacht.
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