CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Meckelburg: Expertenanhörung macht Nachbesserungsbedarf bei der Reform der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten deutlich
Berlin (ots)
Zu der heutigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten erklären der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Wolfgang Meckelburg MdB:
Alle heute im Bundestagsausschuss angehörten Verbände sehen dringenden Reformbedarf bei den Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Um diesem Reformbedarf nachzukommen, hatte die alte Bundesregierung bereits Mitte der letzten Legislaturperiode diese dringend notwendige Reform verabschiedet. Die jetzige Bundesregierung hat die Reform - damals mit lautem Geschrei - ausgesetzt. Jetzt stellt sich heraus: Die Bundesregierung hat die wesentlichen Elemente der damals von der Union verabschiedeten Reform übernommen. Das laute Geschrei der SPD von damals wäre also nicht notwendig gewesen.
Mit der Aussetzung der Reform der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten der früheren Bundesregierung hat sich die jetzige Bundesregierung selber unter einen erheblichen Zeitdruck gesetzt. Die Betroffenen werden erheblich verunsichert. Sie wissen nicht, ob sie einen Anspruch auf die Invaliditätsrenten haben oder nicht. Und die Rentenversicherungsträger wissen nicht, welches Recht sie nun anwenden sollen. Wieder hat die Bundesregierung mit einer ihrer Maßnahmen erhebliche Verwirrungen gestiftet.
Weiteres Problem: Die Bundesregierung hatte angekündigt, die Rentenversicherungsträger von den Kosten der arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten sachgerecht zu entlasten, da die Rentenversicherung hier ein Risiko der Bundesanstalt für Arbeit zu tragen hat. Die Rentenversicherungsträger weisen in der Anhörung darauf hin, dass sie nur einen geringen Teil der Ausgaben für die arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten erstattet erhalten, da die Erstattung zeitlich begrenzt ist und nicht für die Vergangenheit erfolgt. Damit tragen die Rentenversicherungsträger nach wie vor einen Großteil der Kosten in Höhe von 9 Mrd. DM pro Jahr, was einem halben Beitragssatzpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Von einer sach- und systemgerechten Entlastung der Rentenversicherung kann also keine Rede sein. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf.
Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger weist auf die möglichen Schwierigkeiten hin, die durch die lange Übergangszeit hinsichtlich der Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrenten entstehen kann. Es werden in diesem Bereich über 25 Jahre mehrere Rentenarten nebeneinander bestehen bleiben. Die Arbeitgeber haben kritisiert, dass der Beitragssatz durch die Reform im Vergleich zum Rentenreformgesetz 1999 der früheren Bundesregierung um 0,2 Beitragssatzpunkte ansteigen wird.
Die angehörten Institutionen waren sich einig, dass das sensible Thema der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten im Konsens der großen Parteien verabschiedet werden sollte. Im Gegensatz zur SPD, die sogar Gespräche über einen Konsens zu diesem Thema in der letzten Legislaturperiode verweigert hatte, ist die Union an einem Konsens interessiert und will den Wünschen der entsprechenden Institutionen entsprechen. Dies dürfte möglich sein, da die SPD im Bereich der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten die Beschlüsse der früheren Bundesregierung weitestgehend umgesetzt hat. Nicht der Fall ist dies allerdings bei den übrigen Maßnahmen der anstehenden Rentenreform. Hier besteht noch ein ganz erheblicher Nachbesserungsbedarf, damit es zu einem Konsens kommen kann.
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