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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Von Klaeden: Bundesregierung muss Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen

Berlin (ots)

Zum heutigen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
vor dem Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung gegen die Bundesregierung wegen des Justizskandals Pofalla
fristgemäß Verfassungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu
erheben, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird heute vor dem
Bundesverfassungsgericht beantragen, die Bundesregierung zu
veranlassen, im Wege des Bund-Länder-Streits vor dem
Verfassungsgericht Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu
erheben.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Antrag auf Aufhebung der
Immunität des Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla an den Deutschen
Bundestag und der Erwirkung der Genehmigung der Hausdurchsuchungen
und Beschlagnahmen das Immunitätsrecht des Deutschen Bundestages
verletzt und gegen das Verfassungsprinzip der Bundestreue verstoßen.
Nordrhein-Westfalen ist damit der wechselseitigen Verpflichtung
zwischen dem Bund und den Ländern zu vertrauensvoller Zusammenarbeit
und zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Kompetenzen nicht
nachgekommen.
Wie das Landgericht Kleve bereits am 11. August 2000 rechtskräftig
festgestellt hatte, lag dem Antrag zu keiner Zeit auch nur der
Anfangsverdacht zu Grunde, der Abgeordnete Ronald Pofalla habe sich
einer Steuerstraftat schuldig gemacht.
Die von Anfang an rechtswidrigen Maßnahmen fanden drei Tage vor
der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt, in der Ronald Pofalla
als Kandidat für das Amt des Justizministers maßgeblich engagiert
war, und hatten ein erhebliches öffentliches Echo ausgelöst.
Hinzu kommt die historische Dimension des Vorgangs. Seit Festigung
des Immunitätsrechts in den letzten Jahrzehnten ist erstmalig ein
Abgeordneter des Deutschen Bundestages mit einer falschen
Tatsachendarstellung um seine Immunität gebracht worden. Es ist daher
geboten, die Sorgfaltspflichten der Länder bei der Antragstellung zur
Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
verfassungsgerichtlich feststellen zu lassen.
In diesem Verfahren ist nach § 68 BVerfGG allein die
Bundesregierung antragsberechtigt. Sie ist jedenfalls dann zur
Antragstellung verpflichtet, wenn das in seinen Rechten verletzte
Verfassungsorgan des Bundes oder einer seiner Teile dies fordert,
hier die CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Teil des Deutschen
Bundestages.
Wir sehen uns zu diesem Schritt gezwungen, weil uns am gestrigen
Tag die Bundesministerin der Justiz für die Bundesregierung
mitgeteilt hat, dass sie nicht beabsichtige, einen solchen Antrag zu
stellen, und die Antragsfrist am 28. Oktober 2000, also am kommenden
Sonnabend, abzulaufen droht.
Vor dem Bundesverfassungsgericht werden wir von dem renommierten
Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Graf von
Pestalozza vertreten.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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