CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Von Klaeden: Bundesregierung muss Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen
Berlin (ots)
Zum heutigen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vor dem Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung wegen des Justizskandals Pofalla fristgemäß Verfassungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu erheben, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird heute vor dem Bundesverfassungsgericht beantragen, die Bundesregierung zu veranlassen, im Wege des Bund-Länder-Streits vor dem Verfassungsgericht Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu erheben.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Antrag auf Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla an den Deutschen Bundestag und der Erwirkung der Genehmigung der Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen das Immunitätsrecht des Deutschen Bundestages verletzt und gegen das Verfassungsprinzip der Bundestreue verstoßen. Nordrhein-Westfalen ist damit der wechselseitigen Verpflichtung zwischen dem Bund und den Ländern zu vertrauensvoller Zusammenarbeit und zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Kompetenzen nicht nachgekommen.
Wie das Landgericht Kleve bereits am 11. August 2000 rechtskräftig festgestellt hatte, lag dem Antrag zu keiner Zeit auch nur der Anfangsverdacht zu Grunde, der Abgeordnete Ronald Pofalla habe sich einer Steuerstraftat schuldig gemacht.
Die von Anfang an rechtswidrigen Maßnahmen fanden drei Tage vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt, in der Ronald Pofalla als Kandidat für das Amt des Justizministers maßgeblich engagiert war, und hatten ein erhebliches öffentliches Echo ausgelöst.
Hinzu kommt die historische Dimension des Vorgangs. Seit Festigung des Immunitätsrechts in den letzten Jahrzehnten ist erstmalig ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages mit einer falschen Tatsachendarstellung um seine Immunität gebracht worden. Es ist daher geboten, die Sorgfaltspflichten der Länder bei der Antragstellung zur Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages verfassungsgerichtlich feststellen zu lassen.
In diesem Verfahren ist nach § 68 BVerfGG allein die Bundesregierung antragsberechtigt. Sie ist jedenfalls dann zur Antragstellung verpflichtet, wenn das in seinen Rechten verletzte Verfassungsorgan des Bundes oder einer seiner Teile dies fordert, hier die CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Teil des Deutschen Bundestages.
Wir sehen uns zu diesem Schritt gezwungen, weil uns am gestrigen Tag die Bundesministerin der Justiz für die Bundesregierung mitgeteilt hat, dass sie nicht beabsichtige, einen solchen Antrag zu stellen, und die Antragsfrist am 28. Oktober 2000, also am kommenden Sonnabend, abzulaufen droht.
Vor dem Bundesverfassungsgericht werden wir von dem renommierten Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Graf von Pestalozza vertreten.
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