CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Heiderich/Lensing/Reiche: Biopatente müssen Rechtssicherheit erfahren
Berlin (ots)
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in nationales Recht erklären die Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für grüne Gentechnik, Helmut Heiderich MdB, für rote Gentechnik, Katherina Reiche MdB, sowie der Sprecher in der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", Werner Lensing MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht. Die Bundesregierung behindert damit nicht mehr das Ziel der Richtlinie, das Patentrecht auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Vielmehr wird eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Entwicklung der wohl bedeutendsten Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts geschaffen.
Die seit einem Jahrzehnt dauernde Diskussion um die Patentierung von biotechnischen Erfindungen findet so ihren rechtlichen Rahmen in Deutschland, der auch von verschiedenen internationalen Vereinbarungen mitbestimmt wird.
Es wird verdeutlicht, dass die angewandte Forschung und die kommerzielle Nutzung in allen Bereichen der Bio- und Gentechnik vom deutschen Gesetzgeber unterstützt werden. Dies nützt ebenso der Grundlagenforschung wie der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weltweit. Die Veröffentlichung von Patenten verspricht einen zusätzlichen Anstoß zu weiterer wissenschaftlicher Entwicklung.
Bei der Frage, ob die EU-Biopatentrichtlinie überhaupt umgesetzt werden soll, hat die Bundesrepublik Deutschland ohnehin keinen Spielraum. Sie ist zur Umsetzung der von ihr mitverabschiedeten Richtlinie verpflichtet, in der sich aber auch die sehr weit gehenden Vorstellungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zu den ethischen Aspekten der Patentierung, wiederfinden. Nach der Ansicht namhafter Patentrechtsexperten ist die Umsetzung in nationales Recht nicht zuletzt deshalb geboten, weil sie die Position der Bundesrepublik Deutschland in der europäischen und internationalen Diskussion zu diesen Themen stärkt.
In dem Gesetzentwurf werden die ethischen Grenzen für die Patentierung biotechnologischer Erfindungen deutlicher festgelegt. Insbesondere durch die Bezugnahme auf das deutsche Embryonenschutzgesetz werden klarere ethische Grenzen gezogen. So sind beispielsweise weder Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen, noch zur Veränderung der menschlichen Keimbahn oder zur Verwendung menschlicher Embryonen zu kommerziellen Zwecken patentierbar.
Vor allem aber wird klargestellt, dass der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung nicht patentfähig ist. Anders als oft öffentlich behauptet, wird ohnehin nicht das Leben an sich patentiert. Vielmehr werden wissenschaftliche Leistungen, die konkret die Funktionen bestimmter Gene oder Gensequenzen und daraus abgeleitete gewerbliche Anwendungen betreffen, vom Patentrecht geschützt. Das gleiche gilt für neue technische Verfahren zur Herstellung biologischer Stoffe.
Für die Landwirtschaft ist ausdrücklich festgehalten, dass die Vermehrung und die Nachzucht im eigenen Betrieb von weiteren patentrechtlichen Ansprüchen freigestellt sind. Die Abgrenzung von Sortenschutzrecht und gentechnischem Patentrecht ist eindeutig vorgenommen und im Konfliktfall durch die Zwangsnutzung unter Regelung des Bundessortenamtes geklärt.
Generell ist geregelt, dass im Zusammenhang mit einem bestimmten Gen / mit einer bestimmten Gensequenz geschützte Funktionen oder Verfahren nicht automatisch weitere Arbeiten im Zusammenhang mit diesem Gen oder dieser Gensequenz ausschließen. Erfindet später ein anderer Forscher an dieser Stelle ein abweichendes Verfahren oder eine andere Funktion von wichtigem technischem Fortschritt und erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, so kann er notfalls von dem früheren Patentinhaber eine Zwangslizenz beanspruchen.
Spekulativen Patenten, die breit gestreut beantragt werden (Schrotschuss-Patentierung) versucht der Gesetzentwurf Einhalt zu gebieten. Ob dieses und die Verdeutlichung der Abgrenzung von Entdeckung und Erfindung hinreichend geregelt sind, muss im Gesetzgebungsverfahren allerdings noch genau überprüft werden.
Jedenfalls wäre an diesen Stellen auch das internationale Patentrecht zu präzisieren, um Patentstreitigkeiten und die Bevorteilung kapitalkräftiger Antragsteller zu reduzieren.
Soweit die Bundesregierung jedoch ebenfalls beschlossen hat, die Frage der Biopatente auf EU-Ebene neu aufzurollen, stellt sie den gesamten mühsamen Einigungsprozess der letzten 10 Jahre, der zur Verabschiedung der EU-Patentrichtlinie geführt hat, in Frage.
Unter anderem wird die für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland beabsichtigte Rechtssicherheit erneut gefährdet, wenn beispielsweise die Reichweite des Patentschutzes (des Stoffschutzes), welche im internationalen Patentrecht längst festgeschrieben ist, im biotechnologischen Bereich auf EU-Ebene in Frage gestellt wird.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und ein innovationsförderndes Umfeld, damit sie - letztlich zum Nutzen der Verbraucher und Patienten - investieren können
Die Bundesregierung muss nun Farbe bekennen. Sie darf den Erfolg der Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts nicht durch halbherzige Beschlüsse behindern.
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