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Luther/Wolf: Bundesgesundheitsministerium gefährdet Umsetzung des neuen Seuchenrechts und verweigert Mittel für die Drogenaufklärung
Berlin (ots)
Zur Beratung des Bundeshaushaltes Einzelplan 15 des Bundesministerium für Gesundheit erklären der Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Dr. Michael Luther MdB und der Berichterstatter im Gesundheitsausschuss, Aribert Wolf MdB:
Im Frühjahr dieses Jahres verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung der seuchenrechtlichen Vorschriften (SeuchRNeuG), mit dem der Schutz der Menschen in Deutschland vor Infektionskrankheiten verbessert werden soll. Dazu sollen bekannte und neue Infektionskrankheiten frühzeitiger erkannt werden, damit schneller und zielgerichteter Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung dieses Gesetzes wurde dabei dem Robert-Koch-Institut zugewiesen, welches für den notwendigen Ausbau der Infektionsepidemiologie und der Aufgabenwahrnehmung einen zusätzlichen Personalbedarf von 45 Stellen (36,5 Stellen konnten durch innerbetriebliche Umstrukturierungen abgedeckt werden), Ausgaben im Sachbereich von jährlich 700.000 DM sowie einmalige Kosten in Höhe von 810.000 DM errechnet hat.
Da im Entwurf zum Bundeshaushalt des Einzelplanes des Bundesgesundheitsministeriums die Etatisierung dieses zusätzlichen Mittelbedarf des Robert-Koch-Institutes nicht aufzudecken war, fragte ich heute bei der Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer nach. In ihren Ausführungen legte sie dar, dass zwar für das kommende als auch das Jahr 2002 finanzielle Mittel für jeweils 14 Stellen eingeplant sind, weitere Mittel - für die fehlenden 31 Stellen und den Sachbereich - bei der Finanzplanung aber nicht berücksichtigt werden.
Die Aussage der Bundesgesundheitsministerin ist in keinster Weise nachvollziehbar. Wie kann es sein, das die Bundesregierung die schnelle und vollständige Umsetzung eines ihrer eigenen Gesetze bewusst behindert, denn ohne die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel ist die Umsetzung des Gesetzes in unbestimmte Zukunft verschoben.
Mit 3,6 Millionen Mark steigen im Haushaltsentwurf für 2001 die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit des Gesundheitsministeriums dagegen auf Rekordhöhe. Dabei steht nach eigener Auskunft der Ministerin für 2001 weder eine tiefgreifende Gesundheitsreform an, noch sind im Bereich der Pflegeversicherung größere Neuerungen zu erwarten. Im Gegenteil, das Gesundheitsministerium hat die Zuständigkeit für die Sozialhilfe abgegeben und die bei der Einführung der Pflegeversicherung notwenige aufwendige Aufklärungsarbeit ist deutlich reduziert.
CDU und CSU haben daher im Gesundheitsausschuss beantragt, für den Haushalt 2001 den Mittelansatz für Öffentlichkeitsarbeit (Titel 54021) um eine Million DM zu reduzieren und im Gegenzug den Mittelansatz für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauches (Kapitel 1502, Titel 53166) zu erhöhen.
Die Regierungskoalition von SPD und Grünen hat beide Anträge abgelehnt. Die Haushaltsmittel für die Öffentlichkeitsarbeit des Gesundheitsministeriums waren mit 3,29 Millionen DM noch nie so hoch wie für 2001. Zwar ist es um Andrea Fischers Ruf wahrlich nicht besonders gut bestellt, da helfen aber weder bunte Broschüren noch zusätzliche Werbemillionen, sondern nur bessere Politik. Statt sich selbst mit viel Geld ins rechte Licht zu rücken, sollte die Gesundheitsministerin lieber etwas für Deutschlands junge Bürger tun.
Die Zahl der Drogentoten steigt, ein designierter Bundestrainer kokst, die Bundesregierung lässt dies scheinbar alles kalt. Kein Anlass für Rot-Grün, um die Aufklärung über die Gefahren von Drogen z. B. an Schulen zu verstärken. Statt in die Drogenaufklärung investiert die grüne Gesundheitsministerin lieber in die Werbung in eigener Sache.
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