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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer: Rentenkürzung verfassungsrechtlich bedenklich

Berlin (ots)

Zum Absenkung des Rentenniveaus und der
Rentenanpassungen ab 2001 erklärt der Stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB:
Die Bundesregierung plant im Rahmen der Rentenreform durch einen
Rechentrick bei der Berücksichtigung der privaten Vorsorge eine
willkürliche Kürzung der jährlichen Rentenanpassungen und damit auch
eine drastische Absenkung des Rentenniveaus.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen zukünftig die maximal
möglichen Aufwendungen für die private Altersvorsorge bei der
Berechnung der für die Rentenanpassungen und das Rentenniveau
maßgeblichen Bezugsgröße abgezogen werden. Das ist unrealistisch und
mindert das Rentenniveau in weit stärkerem Ausmaß, als von der
Bundesregierung bisher zugegeben. Die jährlichen Rentenanpassungen
erfolgen dann nach gegriffenen Rechengrößen.
Es wird rechnerisch unterstellt, dass zukünftig alle
Pflichtversicherten 4% ihres Einkommens in die private Vorsorge
stecken - also eine Inanspruchnahme von 100% stattfindet. Das ist
unrealistisch, denn von den rd. 30 Mio. Pflichtversicherten sind
schon alleine die 5 Mio. Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes von
der Förderung der privaten Vorsorge ausgeschlossen. Zudem sind rd. 4
Mio. Pflichtversicherte 55 Jahre oder älter. Ihr Interesse an einer
zusätzlichen privaten Vorsorge dürfte gering sein und die
Inanspruchnahme in dieser Altergruppe gegen null tendieren.
Unterstellt man darüber hinaus, dass von den verbleibenden 21 Mio.
Pflichtversicherten nicht alle und diese auch nicht in vollem Umfang
private Vorsorge betreiben werden, ergibt sich insgesamt eine
deutlich geringere Inanspruchnahme der privaten Vorsorge als von der
Bundesregierung unterstellt.
Man kann bei der neuen Rentenformel nicht unterstellen, dass alle
Menschen in vollem Umfange privat Vorsorge betreiben, wenn objektiv
Millionen von Menschen dafür gar nicht in Frage kommen.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass es in Deutschland knapp 15
Mio. Personen gibt, die einen Anspruch auf eine Versichertenrente
erworben haben, zur Zeit aber aus unterschiedlichen Gründen nicht
aktiv versichert sind. Dies betrifft zum Beispiel Frauen, die
Ansprüche vor der Familiengründung erworben haben, anschließend aber
keine Rentenbeiträge mehr leisten konnten. Auch deren Renten werden
gekürzt, ohne dass sie beim Aufbau der privaten Vorsorge unterstützt
werden.
Damit ist der Abzug der Kapitalvorsorge in Höhe von 4% der
Bruttolöhne bzw. der maximal möglichen Sparsumme bei der Festsetzung
der Rentenanpassungen und des Rentenniveaus willkürlich; er ist
sozialpolitisch nicht zu verantworten und verfassungsrechtlich höchst
bedenklich.
Sollte dies Gesetz werden, kann man den Rentnerinnen und Rentnern
nur empfehlen, gegen jeden Rentenbescheid und jede Rentenanpassung
Einspruch einzulegen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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