CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer: Rentenkürzung verfassungsrechtlich bedenklich
Berlin (ots)
Zum Absenkung des Rentenniveaus und der Rentenanpassungen ab 2001 erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB:
Die Bundesregierung plant im Rahmen der Rentenreform durch einen Rechentrick bei der Berücksichtigung der privaten Vorsorge eine willkürliche Kürzung der jährlichen Rentenanpassungen und damit auch eine drastische Absenkung des Rentenniveaus.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen zukünftig die maximal möglichen Aufwendungen für die private Altersvorsorge bei der Berechnung der für die Rentenanpassungen und das Rentenniveau maßgeblichen Bezugsgröße abgezogen werden. Das ist unrealistisch und mindert das Rentenniveau in weit stärkerem Ausmaß, als von der Bundesregierung bisher zugegeben. Die jährlichen Rentenanpassungen erfolgen dann nach gegriffenen Rechengrößen.
Es wird rechnerisch unterstellt, dass zukünftig alle Pflichtversicherten 4% ihres Einkommens in die private Vorsorge stecken - also eine Inanspruchnahme von 100% stattfindet. Das ist unrealistisch, denn von den rd. 30 Mio. Pflichtversicherten sind schon alleine die 5 Mio. Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes von der Förderung der privaten Vorsorge ausgeschlossen. Zudem sind rd. 4 Mio. Pflichtversicherte 55 Jahre oder älter. Ihr Interesse an einer zusätzlichen privaten Vorsorge dürfte gering sein und die Inanspruchnahme in dieser Altergruppe gegen null tendieren. Unterstellt man darüber hinaus, dass von den verbleibenden 21 Mio. Pflichtversicherten nicht alle und diese auch nicht in vollem Umfang private Vorsorge betreiben werden, ergibt sich insgesamt eine deutlich geringere Inanspruchnahme der privaten Vorsorge als von der Bundesregierung unterstellt.
Man kann bei der neuen Rentenformel nicht unterstellen, dass alle Menschen in vollem Umfange privat Vorsorge betreiben, wenn objektiv Millionen von Menschen dafür gar nicht in Frage kommen.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass es in Deutschland knapp 15 Mio. Personen gibt, die einen Anspruch auf eine Versichertenrente erworben haben, zur Zeit aber aus unterschiedlichen Gründen nicht aktiv versichert sind. Dies betrifft zum Beispiel Frauen, die Ansprüche vor der Familiengründung erworben haben, anschließend aber keine Rentenbeiträge mehr leisten konnten. Auch deren Renten werden gekürzt, ohne dass sie beim Aufbau der privaten Vorsorge unterstützt werden.
Damit ist der Abzug der Kapitalvorsorge in Höhe von 4% der Bruttolöhne bzw. der maximal möglichen Sparsumme bei der Festsetzung der Rentenanpassungen und des Rentenniveaus willkürlich; er ist sozialpolitisch nicht zu verantworten und verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Sollte dies Gesetz werden, kann man den Rentnerinnen und Rentnern nur empfehlen, gegen jeden Rentenbescheid und jede Rentenanpassung Einspruch einzulegen.
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