CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Rachel: Dienstrechtsreform - Leistung muss sich wieder lohnen!
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Antrags "Eckpunkte für eine Reform des Hochschuldienstrechts" durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher, Dr. Gerhard Friedrich MdB und der Berichterstatter für die Dienstrechtsreform, Thomas Rachel MdB:
Die Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre durch mehr Wettbewerb ist ein zentrales Ziel der Hochschulreform. Im Hochschulrahmengesetz haben wir in der letzten Legislaturperiode durchgesetzt, dass bei der Verteilung staatlicher Mittel auf die Hochschulen und innerhalb der Hochschulen Leistungskriterien stärker berücksichtigt werden. Ein Dienstrecht, das auch bei der Besoldung der Hochschullehrer persönliche Leistung stärker honoriert, ist eine notwendige Ergänzung des neuen Hochschulrechts.
Wir haben deshalb jetzt eine Alternative zu den Vorschlägen von Bundesbildungsministerin Bulmahn mit folgenden Eckpunkten entwickelt:
1. Die Absolventen der Fachhochschulen haben wegen des praxisbezogenen Studiums beruflich hervorragende Perspektiven. Deshalb wollen wir die Fachhochschulen stärken und die Lehre für qualifizierte Praktiker attraktiver machen. Dazu schlagen wir vor, die bisherige C 2/C 3-Besoldung durch eine Besoldungsgruppe zu ersetzen, deren Grundgehalt an C 3 (ca. 8.000 DM) orientiert wird. Diese Besoldungsgruppe soll es weiter auch an den Universitäten geben. Insofern tragen wir der Gleichwertigkeit von Fachhochschulen und Universitäten mehr als bisher Rechnung.
2. Nach den Hochschulgesetzen der Länder ist es allerdings allein Aufgabe der Universitäten, den wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden. Auch die Forschung hat an den Fachhochschulen eine zwar zunehmende, aber nur begrenzte Bedeutung. Deshalb ist eine einheitliche Besoldung an allen Hochschulen nicht geboten und auch nicht finanzierbar.
3. Zumindest für große Lehrstühle und die Leiter von Kliniken an Universitäten brauchen wir in Zukunft ein Professorenamt, dessen Grundgehalt sich an der bisherigen C 4-Besoldung orientiert und mindestens 9.000 DM betragen sollte. Wer - wie unsere Bildungsministerin - mit zu niedrigen Grundgehältern einsteigt, nimmt unseren Universitäten z. B. in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern jede Chance, im harten Wettbewerb um die besten Köpfe mit der Wirtschaft und den Hochschulen im Ausland zu bestehen. Es kann nicht Sinn und Zweck von Leistungszulagen sein, zunächst einmal die Besoldung aller Hochschullehrer auf das im Grundgesetz garantierte "amtsangemessene Niveau" anzuheben.
4. Grundsätzlich soll am Beamtenstatus für Hochschullehrer/innen festgehalten werden. Dem Professorenamt im Beamtenverhältnis wird gleichberechtigt als Option der Professor im Angestelltenverhältnis zur Seite gestellt.
5. Zum Grundgehalt kommt auch in Zukunft ein Familienzuschlag. Die Alterszulagen werden durch Funktions- und Leistungszulagen ersetzt. Die bisherigen Zulagen anlässlich einer Berufung oder von Bleibeverhandlungen bleiben erhalten. Besoldungsobergrenzen entfallen. Die Regelung über die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen darf das derzeitige Versorgungsniveau nicht absenken.
6. Wir befürworten die Einführung des "Juniorprofessors", der selbständig lehrt und forscht und sich dabei für eine Professur qualifizieren kann. Im internationalen Vergleich erfolgt bei uns eine Berufung zum Hochschullehrer viel zu spät - oft erst nach der produktivsten Lebensphase. Wegen der unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Fächern und um Erfahrungen zu sammeln, wollen wir die Habilitation beibehalten. Geeigneten Bewerbern ist die Stelle eines "Wissenschaftlichen Assistenten" anzubieten. Zu dessen Dienstaufgabe soll künftig gleichgewichtig die wissenschaftliche Dienstleistung und die selbständige Forschung und Lehre gehören.
Schon heute gibt es in den Ländern kein einheitliches Besoldungsgefüge. Der Bund sollte lediglich sicher stellen, dass die Länder das neue Dienstrecht nicht für Sparmaßnahmen missbrauchen können. Im übrigen erwarten wir von Frau Ministerin Bulmahn, dass sie dafür wirbt, für den Wettbewerb um die besten Wissenschaftler zusätzliche Mittel bereitzustellen.
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