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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Rachel: Dienstrechtsreform - Leistung muss sich wieder lohnen!

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Antrags "Eckpunkte
für eine Reform des Hochschuldienstrechts" durch die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklären der bildungs- und
forschungspolitische Sprecher, Dr. Gerhard Friedrich MdB und der
Berichterstatter für die Dienstrechtsreform, Thomas Rachel MdB:
Die Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre durch mehr
Wettbewerb ist ein zentrales Ziel der Hochschulreform. Im
Hochschulrahmengesetz haben wir in der letzten Legislaturperiode
durchgesetzt, dass bei der Verteilung staatlicher Mittel auf die
Hochschulen und innerhalb der Hochschulen Leistungskriterien stärker
berücksichtigt werden. Ein Dienstrecht, das auch bei der Besoldung
der Hochschullehrer persönliche Leistung stärker honoriert, ist eine
notwendige Ergänzung des neuen Hochschulrechts.
Wir haben deshalb jetzt eine Alternative zu den Vorschlägen von
Bundesbildungsministerin Bulmahn mit folgenden Eckpunkten entwickelt:
1. Die Absolventen der Fachhochschulen haben wegen des
praxisbezogenen Studiums beruflich hervorragende Perspektiven.
Deshalb wollen wir die Fachhochschulen stärken und die Lehre für
qualifizierte Praktiker attraktiver machen. Dazu schlagen wir vor,
die bisherige C 2/C 3-Besoldung durch eine Besoldungsgruppe zu
ersetzen, deren Grundgehalt an C 3 (ca. 8.000 DM) orientiert wird.
Diese Besoldungsgruppe soll es weiter auch an den Universitäten
geben. Insofern tragen wir der Gleichwertigkeit von Fachhochschulen
und Universitäten mehr als bisher Rechnung.
2. Nach den Hochschulgesetzen der Länder ist es allerdings allein
Aufgabe der Universitäten, den wissenschaftlichen Nachwuchs
auszubilden. Auch die Forschung hat an den Fachhochschulen eine zwar
zunehmende, aber nur begrenzte Bedeutung. Deshalb ist eine
einheitliche Besoldung an allen Hochschulen nicht geboten und auch
nicht finanzierbar.
3. Zumindest für große Lehrstühle und die Leiter von Kliniken an
Universitäten brauchen wir in Zukunft ein Professorenamt, dessen
Grundgehalt sich an der bisherigen C 4-Besoldung orientiert und
mindestens 9.000 DM betragen sollte. Wer - wie unsere
Bildungsministerin - mit zu niedrigen Grundgehältern einsteigt, nimmt
unseren Universitäten z. B. in den natur- und
ingenieurwissenschaftlichen Fächern jede Chance, im harten Wettbewerb
um die besten Köpfe mit der Wirtschaft und den Hochschulen im Ausland
zu bestehen. Es kann nicht Sinn und Zweck von Leistungszulagen sein,
zunächst einmal die Besoldung aller Hochschullehrer auf das im
Grundgesetz garantierte "amtsangemessene Niveau" anzuheben.
4. Grundsätzlich soll am Beamtenstatus für Hochschullehrer/innen
festgehalten werden. Dem Professorenamt im Beamtenverhältnis wird
gleichberechtigt als Option der Professor im Angestelltenverhältnis
zur Seite gestellt.
5. Zum Grundgehalt kommt auch in Zukunft ein Familienzuschlag. Die
Alterszulagen werden durch Funktions- und Leistungszulagen ersetzt.
Die bisherigen Zulagen anlässlich einer Berufung oder von
Bleibeverhandlungen bleiben erhalten. Besoldungsobergrenzen
entfallen. Die Regelung über die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen
darf das derzeitige Versorgungsniveau nicht absenken.
6. Wir befürworten die Einführung des "Juniorprofessors", der
selbständig lehrt und forscht und sich dabei für eine Professur
qualifizieren kann. Im internationalen Vergleich erfolgt bei uns eine
Berufung zum Hochschullehrer viel zu spät - oft erst nach der
produktivsten Lebensphase. Wegen der unterschiedlichen Verhältnisse
in den einzelnen Fächern und um Erfahrungen zu sammeln, wollen wir
die Habilitation beibehalten. Geeigneten Bewerbern ist die Stelle
eines "Wissenschaftlichen Assistenten" anzubieten. Zu dessen
Dienstaufgabe soll künftig gleichgewichtig die wissenschaftliche
Dienstleistung und die selbständige Forschung und Lehre gehören.
Schon heute gibt es in den Ländern kein einheitliches
Besoldungsgefüge. Der Bund sollte lediglich sicher stellen, dass die
Länder das neue Dienstrecht nicht für Sparmaßnahmen missbrauchen
können. Im übrigen erwarten wir von Frau Ministerin Bulmahn, dass sie
dafür wirbt, für den Wettbewerb um die besten Wissenschaftler
zusätzliche Mittel bereitzustellen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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