CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Fink: Bemühungen von Rot/Grün in der sozialen Pflegeversicherung sind ein Dokument der Hilflosigkeit
Berlin (ots)
Zur Verabschiedung des Heimbewohnerschutz- und des Pflegequalitäts- Sicherungsgesetzes im Bundeskabinett und zum Antrag "Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung" der Regierungskoalition erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB und der zuständige Berichterstatter für Fragen der Pflegeversicherung, Ulf Fink MdB:
Nach langem Zögern und Lavieren ist es nun endlich soweit: Das Bundeskabinett hat die Referentenentwürfe zum Heimbewohnerschutz- und zum Pflegequalitäts- Sicherungsgesetz im Bundeskabinett verabschiedet und in den parlamentarischen Geschäftsgang gebracht.
Es wird nun genauestens zu prüfen sein, ob die Ziele beider Gesetze auch tatsächlich verwirklicht werden können. Zweck der Gesetze ist zum einen, die Qualität pflegerischer Leistungen einer verstärkten Kontrolle zu unterziehen und zum anderen, Bewohner von Pflegeheimen in ihrer Rechtsstellung zu schützen. Dieser Ansatz ist grundsätzlich richtig. Andererseits muss bedacht werden, dass Anbieter von Pflegeleistungen nicht mit einem Generalverdacht belegt werden, was die Qualität ihrer Arbeit anbelangt. Keinesfalls dürfen diejenigen "geschuriegelt" werden, die sich in der Pflege besonders engagieren und persönlich ihr Bestes geben.
Augenfällig ist, dass beide Gesetzesentwürfe ein hohes Maß an Bürokratisierung aufweisen. Dieser Umstand stimmt sehr bedenklich und lässt erhebliche Zweifel an der Geeignetheit der Gesetzesentwürfe zur Verbesserung der Pflegequalität aufkommen. Ein guter Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität wäre es gewesen, wenn sich die Bundesregierung dazu entschlossen hätte, die Kosten der Behandlungspflege bei stationärer Unterbringung von der Pflege-, in die Krankenversicherung zu verlagern. Mehrbelastungen in der GKV wären durch geeignete Kompensationsmaßnahmen zu vermeiden gewesen. Die hierdurch bei den Pflegesätzen freiwerdenden Mittel hätten dann für die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte verwandt werden können. Dies wäre ein gezielter Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität gewesen. Die oftmals psychisch und physisch sehr stark in Anspruch genommenen Pflegekräfte wären entlastet worden. Dies wiederum wäre allen Pflegebedürftigen zugute gekommen. Leider hat die Bundesregierung diesen notwendigen Schritt nicht vollzogen.
Darüber hinaus ist es dringend geboten, die Bedingungen für Altersverwirrte (Demenzkranke) zu verbessern. Hierüber sagen beide Gesetzesentwürfe nichts aus.
Auch der Antrag zur "Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung" hilft hier nicht weiter. Im Gegenteil: Der Antrag der Regierungskoalition stellt vielmehr ein beeindruckendes Dokument rot- grüner Hilflosigkeit dar. Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen unternehmen mit diesem Antrag den untauglichen Versuch, zu bemänteln, dass sie den großen Herausforderungen im Bereich der sozialen Pflegeversicherung nicht gewachsen sind.
Seit dem Frühjahr 2000 hat die Bundesregierung mehrfach einen Gesetzesentwurf zur Einbeziehung von Demenzkranken in die soziale Pflegeversicherung angekündigt, aber bis zum heutigen Tage keinen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Geradezu bezeichnend ist, dass die Regierungskoalition nunmehr die eigene Bundesregierung dazu drängt, endlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Verwunderlich ist hingegen, dass kein Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen zu sehen war, als es darum ging, den Griff in die Pflegekassen durch das Eichel´sche Sparpaket zu verhindern. Denn hierdurch werden der sozialen Pflegeversicherung Einnahmen von jährlich 400 Mio. DM entzogen. Es kann daher nicht überraschen, dass man im Regierungslager nur noch 500 Mio. DM für die Betreuung von Demenzkranken bereitstellen will, obwohl ein jährliches Volumen von mindestens 900 Mio. DM möglich wäre.
Darüber hinaus wird im Antrag mit keinem Wort erwähnt, dass die seit 1995 unveränderten Pflegesätze dringend angehoben werden müssten. Eine Anhebung würde insbesondere den Schwerstpflegebedürftigen der Stufe 3 in den Heimen zugute kommen, die unter den bestehenden Bedingungen wieder vermehrt auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dieser Zustand ist sozialpolitisch unverantwortlich. Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung verfolgte doch gerade den Zweck, die Schwersthilfebedürftigen sozialhilfefrei zu stellen.
Es zeigt sich also wieder, dass in der Regierungskoalition ein entsprechendes Problembewusstsein nicht vorhanden ist. Der Antrag zur "Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung" liefert hierfür ein qualifiziertes Zeugnis und die soziale Pflegeversicherung wird schließlich selbst zum Pflegefall.
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