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Eichhorn: Heimgesetz - Qualität durch Bürokratie und ohne Geld?

Berlin (ots)

Zur Kabinettsbehandlung des
Heimbewohnerschutzgesetzes erklärt die seniorenpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Das neue Heimbewohnerschutzgesetz schreibt der Heimaufsicht eine
Fülle neuer Aufsichts- und Beratungspflichten vor, obwohl schon
derzeit die Personaldecke oft zu eng ist. Weitere Mittel für die
Aufsichtsbehörden sind jedoch nicht vorgesehen. Damit sind die
Ansätze des neuen Gesetzes Makulatur. Es ist grundsätzlich richtig,
dass die Aufsichtsbehörden zukünftig verstärkt umfangreiche
Beratungsaufgaben gegenüber Seniorinnen und Senioren bzw. für ihre
Angehörigen wahrnehmen sollen, um die Eigenverantwortung älterer
Menschen zu unterstützen. Aber gerade Beratung ist personal- und
damit kostenintensiv. Die Behauptung der Regierung, das Gesetz sei
kostenneutral, ist aus Sicht der Kostenträger und damit insbesondere
aus kommunaler Sicht ein schlechter Witz.
Es ist ebenso fraglich, ob die versuchte Abgrenzung zwischen
Heimen und anderen Wohnformen für Seniorinnen und Senioren in der
Praxis zu sinnvollen Ergebnissen führt. Die unklare Formulierung wird
erst durch die Rechtssprechung konkret werden. Damit fehlt für
Investoren eine zuverlässige Grundlage, denn selbst wenn sie "nur"
eine Anlage für Betreutes Wohnen bauen wollten, kann es sein, dass
sie plötzlich den weitaus umfangreicheren (Bau-)Vorschriften des
Heimgesetzes ungewollt unterliegen.
Die Beispiele stehen nur stellvertretend für eine Reihe von
problematischen Regelungen, die dem Ziel des Gesetzentwurfs wohl kaum
gerecht werden, dafür aber gerade auch für die Heime zu einer
deutlichen Zunahme der Verwaltungsaufgaben führen, ohne dass die
Bundesregierung für eine entsprechende finanzielle Entlastung sorgt.
Damit geht die Zunahme an "Papierkram" zu Lasten der persönlichen
Pflege.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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