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Eichhorn: Heimgesetz - Qualität durch Bürokratie und ohne Geld?
Berlin (ots)
Zur Kabinettsbehandlung des Heimbewohnerschutzgesetzes erklärt die seniorenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Das neue Heimbewohnerschutzgesetz schreibt der Heimaufsicht eine Fülle neuer Aufsichts- und Beratungspflichten vor, obwohl schon derzeit die Personaldecke oft zu eng ist. Weitere Mittel für die Aufsichtsbehörden sind jedoch nicht vorgesehen. Damit sind die Ansätze des neuen Gesetzes Makulatur. Es ist grundsätzlich richtig, dass die Aufsichtsbehörden zukünftig verstärkt umfangreiche Beratungsaufgaben gegenüber Seniorinnen und Senioren bzw. für ihre Angehörigen wahrnehmen sollen, um die Eigenverantwortung älterer Menschen zu unterstützen. Aber gerade Beratung ist personal- und damit kostenintensiv. Die Behauptung der Regierung, das Gesetz sei kostenneutral, ist aus Sicht der Kostenträger und damit insbesondere aus kommunaler Sicht ein schlechter Witz.
Es ist ebenso fraglich, ob die versuchte Abgrenzung zwischen Heimen und anderen Wohnformen für Seniorinnen und Senioren in der Praxis zu sinnvollen Ergebnissen führt. Die unklare Formulierung wird erst durch die Rechtssprechung konkret werden. Damit fehlt für Investoren eine zuverlässige Grundlage, denn selbst wenn sie "nur" eine Anlage für Betreutes Wohnen bauen wollten, kann es sein, dass sie plötzlich den weitaus umfangreicheren (Bau-)Vorschriften des Heimgesetzes ungewollt unterliegen.
Die Beispiele stehen nur stellvertretend für eine Reihe von problematischen Regelungen, die dem Ziel des Gesetzentwurfs wohl kaum gerecht werden, dafür aber gerade auch für die Heime zu einer deutlichen Zunahme der Verwaltungsaufgaben führen, ohne dass die Bundesregierung für eine entsprechende finanzielle Entlastung sorgt. Damit geht die Zunahme an "Papierkram" zu Lasten der persönlichen Pflege.
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