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Geis: Gefährliche Pläne im Bundesjustizministerium
Berlin (ots)
Zu den Plänen der Bundesjustizministerin, das strafrechtliche Sanktionensystem aufzuweichen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das im Bundesjustizministerium erarbeitete Eckpunktepapier zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems weist groteske Züge auf. Während beispielsweise in Brandenburg fieberhaft nach dem entflohenen Gewaltverbrecher Frank Schmökel gefahndet und in ganz Deutschland die Zunahme extremistischer Gewalttaten beklagt wird, spricht sich die Bundesjustizministerin für eine Zurückdrängung der Freiheitsstrafe aus.
Eine erstmals verhängte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr soll der überführte Straftäter nicht mehr verbüßen müssen, wenn er dafür gemeinnützige Arbeit leistet, als ob er lediglich beim "Schwarzfahren" erwischt worden wäre. Selbst dreijährige Freiheitsstrafen wegen schwerer und schwerster Straftaten sollen nach den Vorstellungen aus dem Hause Däubler-Gmelin zur Bewährung ausgesetzt werden können. Und auch der zu einer mehrjährigen Haft verurteilte Täter soll bereits nach Verbüßung der hälftigen Freiheitsstrafe entlassen werden können - Vergewaltigung, Totschlag und andere Gewaltverbrechen inbegriffen.
Dass die Ministerin hier abermals Ideologie statt Sachverstand walten lässt, wird schon durch das entgegenstehende Votum ihrer eigenen Sachverständigenkommission belegt. Wir meinen, dass sich eine derartige Aufweichung des strafrechtlichen Sanktionensystems schon im Hinblick auf die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen rechtstreuen Bürgern verbietet.
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