CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Rot/Grüne Politik gefährdet Versorgung Pflegebedürftiger
Berlin (ots)
Nach einem Gespräch der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Vertretern der Pflegedienste zieht der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, folgendes Fazit:
Die Politik der rot/grünen Bundesregierung gefährdet die Versorgung von Pflegebedürftigen und chronisch Kranken. Dieses Fazit muss man nach dem heutigen Gespräch mit den Spitzenverbänden der Pflegedienste und einigen ausgewählten Pflegediensten ziehen.
Auf die Pflegedienste kommen durch die Öko-Steuer höhere Kosten für Sprit zu, die durch die Pflegesätze für die ambulante Pflege nicht abgedeckt sind. Sofern die Selbstverwaltung bei den Pflegeverhandlungen nicht zu einer angemessenen Berücksichtigung kommt, bleiben entweder die Pflegedienste oder die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auf den Kosten sitzen. Gerade in den ländlichen Regionen, in denen Pflegedienste am Tag oftmals hunderte von Kilometern zurücklegen, um Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung einschließlich des Mahlzeitendienstes zu erbringen, stellt die Öko-Steuer eine Gefahr für die Versorgung der Pflegebedürftigen dar.
Eine ganz konkrete Gefährdung für die Pflegebedürftigen geht von der unklaren Situation bei der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege aus.
Besonders kritisch wird von den Vertretern der Pflegedienste die Einschränkung bei der Behandlungspflege durch den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen gesehen. Danach ist die Dekubitus-Prophylaxe nicht mehr als selbständige Leistung der Behandlungspflege abrechnungsfähig. Auch können die intravenöse Verabreichung von Medikamenten durch Infusionen und Injektionen nicht mehr ohne weiteres durch die Pflegedienste erbracht werden, weil sie der ärztlichen Behandlung zugeordnet werden.
Angesichts dieser Sachlage hätte das Bundesministerium für Gesundheit nach Auffassung der Union die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege beanstanden müssen. Nachdem es zu Problemen in der Versorgung der Patienten mit intravenösen Infusionen und Injektionen zur Medikamentenabgabe sowie bei den Prophylaxen insbesondere bei Krebs- und Palliativpatienten gekommen ist, versucht die Ministerin nun, sich in die Verhandlungen zur Rahmenempfehlung von Pflegediensten und Kassen als Mittlerin einzuschalten. Dies aber ohne erkennbaren Erfolg.
Die Bundesministerin erkennt lediglich Handlungsbedarf bei den Prophylaxen an, klammert aber alle anderen ungelösten Probleme aus. So ist z. B. in den Richtlinien nichts zur Versorgung psychisch Kranker gesagt. Somit bleiben die Probleme in der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen weiterhin ungelöst.
Die Pflegedienste forderten in dem Gespräch mit uns, die Einrichtung einer Schiedsstelle, um die Konflikte zwischen Pflegediensten und Krankenkassen zu lösen. Darüber hinaus legte der Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e. V. einen Vorschlag für eine Gesetzesinitiative zur Neufassung der §§ 132 a und 91 SGB V vor. Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird prüfen, ob sie diese Anregung in nächster Zeit aufgreift.
Es ist skandalös und verantwortungslos, dass die Bundesregierung die unzureichende medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen in Kauf nimmt.
Am Ziel der Verbesserung der Pflegequalität schießen auch die vergangene Woche vom Kabinett verabschiedeten Entwürfe zur Pflegequalitätssicherung und zum Heimbewohnerschutz vorbei. Denn das Ausmaß bürokratischer Regelungen wird sich dadurch enorm steigern. Man muss daher davon ausgehen, dass das Personal künftig mehr mit dem Ausfüllen von Formblättern als mit der Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen beschäftigt ist. Die Prüfung der Dokumentation wird in den Mittelpunkt gestellt. Nötig wäre aber die verstärkte Überprüfung der Zufriedenheit und des Zustandes der Patienten.
Eine Verbesserung der Pflegequalität kann nur erreicht werden, wenn mehr qualifizierte Pflegekräfte eingestellt werden. Um die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen zu erschließen, muss nach Meinung der Union eine Verlagerung der medizinischen Behandlungspflege aus der Pflegeversicherung in die Krankenversicherung erfolgen, wobei Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen sind.
Im übrigen stünde dafür auch mehr Geld zur Verfügung, wenn die Bundesregierung der Pflegeversicherung nicht Einnahmeverluste zugemutet hätte.
Unsere Kritik an dem Griff in die Pflegekassen durch das Haushaltssanierungsgesetz 1999 wird von den Pflegediensten geteilt. Hierdurch werden der sozialen Pflegeversicherung Einnahmen von jährlich 400 Mio. DM entzogen.
Die Pflegedienste wehrten sich in dem Gespräch mit der Arbeitsgruppe Gesundheit vor allen Dingen gegen Eingriffe in die unternehmerische Freiheit durch die Gesetzentwürfe. Dadurch wird beim baulichen Zustand von Pflegeheimen ein Stillstand erreicht. Neu- und Ausbau von Pflegeheimen werden nicht gefördert. Dies ist planwirtschaftlich und behindert den Wettbewerb.
Darüber hinaus ist es auch nach Meinung der Pflegedienste dringend geboten, die Bedingungen für Altersverwirrte (Demenzkranke) zu verbessern. Hierüber sagen beide Gesetzesentwürfe nichts aus.
Seit dem Frühjahr 2000 hat die Bundesregierung mehrfach einen Gesetzesentwurf zur Einbeziehung von Demenzkranken in die soziale Pflegeversicherung angekündigt. Tatsache ist jedoch, dass bis zum heutigen Tage kein entsprechender Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist.
Der Antrag zur "Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung" stellt nach Auffassung der Union ein beeindruckendes Dokument rot- grüner Hilflosigkeit dar. Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen unternehmen mit diesem Antrag den untauglichen Versuch zu bemänteln, dass sie den großen Herausforderungen im Bereich der sozialen Pflegeversicherung nicht gewachsen sind. Geradezu bezeichnend ist, dass die Regierungskoalition die eigene Bundesregierung dazu drängen muss, endlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Darüber hinaus wird im Antrag mit keinem Wort erwähnt, dass die seit 1995 unveränderten Pflegesätze dringend angehoben werden müssten. Eine Anhebung würde insbesondere den Schwerstpflegebedürftigen der Stufe 3 in den Heimen zugute kommen, die unter den bestehenden Bedingungen wieder vermehrt auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dieser Zustand ist sozialpolitisch unverantwortlich. Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung verfolgte doch gerade den Zweck, die Schwersthilfebedürftigen sozialhilfefrei zu stellen.
Insgesamt hat das Gespräch mit den Verbänden der Pflegedienste deutlich gemacht, dass in der Regierungskoalition kein ausreichendes Bewusstsein für die Belange der Pflegebedürftigen vorhanden ist. Bei Rot/Grün darf man alles sein, nur nicht krank und pflegebedürftig.
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