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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Rot/Grüne Politik gefährdet Versorgung Pflegebedürftiger

Berlin (ots)

Nach einem Gespräch der Arbeitsgruppe Gesundheit
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Vertretern der Pflegedienste zieht
der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Lohmann MdB, folgendes Fazit:
Die Politik der rot/grünen Bundesregierung gefährdet die
Versorgung von Pflegebedürftigen und chronisch Kranken. Dieses Fazit
muss man nach dem heutigen Gespräch mit den Spitzenverbänden der
Pflegedienste und einigen ausgewählten Pflegediensten ziehen.
Auf die Pflegedienste kommen durch die Öko-Steuer höhere Kosten
für Sprit zu, die durch die Pflegesätze für die ambulante Pflege
nicht abgedeckt sind. Sofern die Selbstverwaltung bei den
Pflegeverhandlungen nicht zu einer angemessenen Berücksichtigung
kommt, bleiben entweder die Pflegedienste oder die Pflegebedürftigen
und ihre Angehörigen auf den Kosten sitzen. Gerade in den ländlichen
Regionen, in denen Pflegedienste am Tag oftmals hunderte von
Kilometern zurücklegen, um Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung einschließlich des Mahlzeitendienstes zu erbringen, stellt
die Öko-Steuer eine Gefahr für die Versorgung der Pflegebedürftigen
dar.
Eine ganz konkrete Gefährdung für die Pflegebedürftigen geht von
der unklaren Situation bei der Richtlinie zur Häuslichen
Krankenpflege aus.
Besonders kritisch wird von den Vertretern der Pflegedienste die
Einschränkung bei der Behandlungspflege durch den Bundesausschuss
Ärzte und Krankenkassen gesehen. Danach ist die Dekubitus-Prophylaxe
nicht mehr als selbständige Leistung der Behandlungspflege
abrechnungsfähig. Auch können die intravenöse Verabreichung von
Medikamenten durch Infusionen und Injektionen nicht mehr ohne
weiteres durch die Pflegedienste erbracht werden, weil sie der
ärztlichen Behandlung zugeordnet werden.
Angesichts dieser Sachlage hätte das Bundesministerium für
Gesundheit nach Auffassung der Union die Richtlinie zur häuslichen
Krankenpflege beanstanden müssen. Nachdem es zu Problemen in der
Versorgung der Patienten mit intravenösen Infusionen und Injektionen
zur Medikamentenabgabe sowie bei den Prophylaxen insbesondere bei
Krebs- und Palliativpatienten gekommen ist, versucht die Ministerin
nun, sich in die Verhandlungen zur Rahmenempfehlung von
Pflegediensten und Kassen als Mittlerin einzuschalten. Dies aber ohne
erkennbaren Erfolg.
Die Bundesministerin erkennt lediglich Handlungsbedarf bei den
Prophylaxen an, klammert aber alle anderen ungelösten Probleme aus.
So ist z. B. in den Richtlinien nichts zur Versorgung psychisch
Kranker gesagt. Somit bleiben die Probleme in der häuslichen
Versorgung von Pflegebedürftigen weiterhin ungelöst.
Die Pflegedienste forderten in dem Gespräch mit uns, die
Einrichtung einer Schiedsstelle, um die Konflikte zwischen
Pflegediensten und Krankenkassen zu lösen. Darüber hinaus legte der
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste
e. V. einen Vorschlag für eine Gesetzesinitiative zur Neufassung der
§§ 132 a und 91 SGB V vor. Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird prüfen, ob sie diese Anregung in
nächster Zeit aufgreift.
Es ist skandalös und verantwortungslos, dass die Bundesregierung
die unzureichende medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen in
Kauf nimmt.
Am Ziel der Verbesserung der Pflegequalität schießen auch die
vergangene Woche vom Kabinett verabschiedeten Entwürfe zur
Pflegequalitätssicherung und zum Heimbewohnerschutz vorbei. Denn das
Ausmaß bürokratischer Regelungen wird sich dadurch enorm steigern.
Man muss daher davon ausgehen, dass das Personal künftig mehr mit dem
Ausfüllen von Formblättern als mit der Betreuung und Versorgung von
Pflegebedürftigen beschäftigt ist. Die Prüfung der Dokumentation wird
in den Mittelpunkt gestellt. Nötig wäre aber die verstärkte
Überprüfung der Zufriedenheit und des Zustandes der Patienten.
Eine Verbesserung der Pflegequalität kann nur erreicht werden,
wenn mehr qualifizierte Pflegekräfte eingestellt werden. Um die dafür
notwendigen finanziellen Ressourcen zu erschließen, muss nach Meinung
der Union eine Verlagerung der medizinischen Behandlungspflege aus
der Pflegeversicherung in die Krankenversicherung erfolgen, wobei
Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen
sind.
Im übrigen stünde dafür auch mehr Geld zur Verfügung, wenn die
Bundesregierung der Pflegeversicherung nicht Einnahmeverluste
zugemutet hätte.
Unsere Kritik an dem Griff in die Pflegekassen durch das
Haushaltssanierungsgesetz 1999 wird von den Pflegediensten geteilt.
Hierdurch werden der sozialen Pflegeversicherung Einnahmen von
jährlich 400 Mio. DM entzogen.
Die Pflegedienste wehrten sich in dem Gespräch mit der
Arbeitsgruppe Gesundheit vor allen Dingen gegen Eingriffe in die
unternehmerische Freiheit durch die Gesetzentwürfe. Dadurch wird beim
baulichen Zustand von Pflegeheimen ein Stillstand erreicht. Neu- und
Ausbau von Pflegeheimen werden nicht gefördert. Dies ist
planwirtschaftlich und behindert den Wettbewerb.
Darüber hinaus ist es auch nach Meinung der Pflegedienste dringend
geboten, die Bedingungen für Altersverwirrte (Demenzkranke) zu
verbessern. Hierüber sagen beide Gesetzesentwürfe nichts aus.
Seit dem Frühjahr 2000 hat die Bundesregierung mehrfach einen
Gesetzesentwurf zur Einbeziehung von Demenzkranken in die soziale
Pflegeversicherung angekündigt. Tatsache ist jedoch, dass bis zum
heutigen Tage kein entsprechender Gesetzesentwurf in den Deutschen
Bundestag eingebracht worden ist.
Der Antrag zur "Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung"
stellt nach Auffassung der Union ein beeindruckendes Dokument rot-
grüner Hilflosigkeit dar. Gesundheitspolitiker der
Regierungsfraktionen unternehmen mit diesem Antrag den untauglichen
Versuch zu bemänteln, dass sie den großen Herausforderungen im
Bereich der sozialen Pflegeversicherung nicht gewachsen sind.
Geradezu bezeichnend ist, dass die Regierungskoalition die eigene
Bundesregierung dazu drängen muss, endlich einen entsprechenden
Gesetzesentwurf vorzulegen.
Darüber hinaus wird im Antrag mit keinem Wort erwähnt, dass die
seit 1995 unveränderten Pflegesätze dringend angehoben werden
müssten. Eine Anhebung würde insbesondere den
Schwerstpflegebedürftigen der Stufe 3 in den Heimen zugute kommen,
die unter den bestehenden Bedingungen wieder vermehrt auf Sozialhilfe
angewiesen sind. Dieser Zustand ist sozialpolitisch unverantwortlich.
Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung verfolgte doch gerade
den Zweck, die Schwersthilfebedürftigen sozialhilfefrei zu stellen.
Insgesamt hat das Gespräch mit den Verbänden der Pflegedienste
deutlich gemacht, dass in der Regierungskoalition kein ausreichendes
Bewusstsein für die Belange der Pflegebedürftigen vorhanden ist. Bei
Rot/Grün darf man alles sein, nur nicht krank und pflegebedürftig.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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