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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Deutsche in der Tschechischen Republik beklagen Diskriminierung

Berlin (ots)

Nach einem Gespräch der Arbeitsgruppe "Vertriebene
und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Präsidenten
der als Dachverband der Deutschen in der Tschechischen Republik
fungierenden Landesversammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und
Schlesien, Hans Korbel, erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher,
Hartmut Koschyk MdB:
Die tschechischen Staatsbürger deutscher Nationalität sind
gegenüber den Angehörigen der tschechischen Mehrheitsbevölkerung nach
wie vor auf zahlreichen Gebieten benachteiligt. Die Bundesregierung
ist deshalb aufgefordert, sich aus Verantwortung gegenüber der
deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik bei der
tschechischen Seite für eine rasche Beendigung andauernder
Diskriminierungen einzusetzen. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis
bedeutsam, dass die Tschechische Republik zu den ersten
Unterzeichnerstaaten eines Zusatzprotokolls der Europäischen
Menschenrechtskonvention gehört. Dieses Zusatzprotokoll (Nr. 12)
verbietet jedwede Diskriminierung, die etwa im Zusammenhang mit der
Zugehörigkeit zu einer Rasse, Hautfarbe, Sprachgemeinschaft, Religion
oder nationaler Minderheit steht.
Nach der Vertreibung am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach
verblieben rund 300.000 Deutsche auf dem Boden der damaligen
Tschechoslowakei. Eine Volkszählung aus dem Jahre 1991 ermittelte
eine Zahl von nur 48.000 Angehörigen der deutschen Minderheit im
seinerzeitigen tschechischen Landesteil. Die Organisationen der
deutschen Minderheit schätzen allerdings, dass sich viele der in
Tschechien lebenden Deutschen kurz nach der politischen Wende in der
damaligen Tschechoslowakischen Republik nicht zu ihrer deutschen
Herkunft zu bekennen wagten, und gehen von rund 100.000 Deutschen in
der Tschechischen Republik aus. Aufgrund des starken
Assimilierungsdrucks war bei den Angehörigen der deutschen Minderheit
in der seinerzeitigen Tschechoslowakei ein weitreichender Verlust der
deutschen Muttersprache zu beklagen. Der "Prager Frühling" erlaubte
im Jahre 1968 eine erste Vereinsgründung, die nach dessen
Niederschlagung zwar weiter bestehen konnte, aber politisch
gleichgeschaltet wurde. Nach dem europäischen Revolutionsjahr 1989
erfolgten weitere Verbandsgründungen. Inzwischen sind 21 Verbände der
Deutschen in der Tschechischen Republik aktiv, viele davon im
Hultschiner Ländchen. Als Dachverband der 21 Verbände wurde im
November 1992 die Landesversammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren
und Schlesien gegründet.
Das Hauptziel der Landesversammlung ist die Wiederbelebung der
deutschen Sprache und die kulturelle Selbstverwirklichung der
deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik. Die tschechische
Seite finanziert die 14-täglich erscheinende "Landeszeitung" der
deutschen Minderheit und fördert Kulturprojekte der Verbände und der
Landesversammlung mit umgerechnet 25.000 DM. Aus der Bundesrepublik
Deutschland erhalten die Deutschen in der Tschechischen Republik im
laufenden Jahr durch das Auswärtige Amt eine Unterstützung in Höhe
von 129.000 DM und durch das Bundesministerium des Innern Hilfen in
Höhe von 1,4 Millionen DM. Davon können 13 Begegnungszentren (z.B. in
Reichenberg und Troppau) betrieben werden.
Die deutsche Minderheit in der Tschechischen Republik verfügt über
keine parlamentarischen Vertreter im Prager Parlament. Problematisch
erscheint in diesem Zusammenhang die für die Parlamentswahl geltende
5-Prozent-Klausel, die auch für nationale Minderheiten keine Ausnahme
vorsieht. Noch immer ist in der Tschechischen Republik keine
Minderheitenschutzgesetzgebung in Kraft. Die Deutschen in der
Tschechischen Republik müssen es als Diskriminierung empfinden, dass
sie im Gegensatz zu den Angehörigen der tschechischen
Mehrheitsbevölkerung nicht unter die tschechischen Rückerstattungs-
und Entschädigungsregelungen für das nach dem Zweiten Weltkrieg
konfiszierte Eigentum fallen. Ihre in tschechischen Arbeitslagern
verbrachten Zwangsarbeitszeiten werden nicht in der
Rentenversicherung berücksichtigt. Auch erhalten sie keine
Entschädigung für ihre erzwungenen Einzahlungen in den Fonds zum
Wiederaufbau der Tschechischen Republik. Dies alles muss die
Bundesregierung zum Anlass nehmen, um mit Berufung auf die
Vereinbarungen des Europarates und den deutsch-tschechoslowakischen
Nachbarschaftsvertrag gegenüber der Tschechischen Republik
entschieden auf eine Beseitigung der Diskriminierung ihrer
Staatsbürger deutscher Herkunft zu drängen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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