CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Tiemann: Weiterer Angriff der Bundesregierung auf den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
Berlin (ots)
Zu der abschließenden Beratung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Prof. Dr. Susanne Tiemann MdB:
Der durch die Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzgerichtsordnung stellt einen weiteren Angriff auf den Rechtsschutz der Bürger dar: Die Revision vor dem Bundesfinanzhof, der einzigen Rechtsmittelinstanz in dem zweistufigen Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit, wird künftig nur unter allzu engen Zulassungsvoraussetzungen möglich sein. Eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit von finanzgerichtlichen Entscheidungen ist damit nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet.
Dies ist nun nach der Steuererhöhung und einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts durch die Öko-Steuer ein dritter Belastungsschritt, den die rot-grüne Koalition den Bürgern zumutet.
Die Einschränkung des Individualrechtsschutzes hat System. Auch in anderen Bereichen plant die Bundesregierung empfindliche Einschnitte in die Rechtmäßigkeitskontrolle. Das gilt besonders für die beabsichtigte Änderung der Zivilprozessordnung, die nicht nur deshalb gerade auch von der gesamten Anwaltschaft zu Recht abgelehnt wird. Hier wie dort soll die Durchführung von Rechtsmitteln mit Hürden verbunden werden, die aus der Sicht des Rechtsschutz suchenden Bürgers nicht mehr akzeptabel sind.
Mittlerweile steht zu befürchten, dass dieses Zündeln an den Verfahrensrechten der Bürger auch deren Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttern könnte.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell