CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann/Jaffke: Überflüssige Neuorganisation für Grundstücksverkäufe
Berlin (ots)
Zu der vom Bundesverteidigungsminister angestrebten Neuorganisation der Liegenschaftsverwertung erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB, sowie die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Haushalt der Finanzverwaltung, Susanne Jafke MdB:
Der Bundesverteidigungsminister hat verkündet, die Bundeswehrverwaltung zu straffen und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu stärken. Diese Zielsetzung wird von der Union mitgetragen, aber von Scharping selbst nicht praktiziert.
Obwohl die geplante Zusammenarbeit von Wirtschaft und Bundeswehr bereits vor einem knappen Jahr schriftlich und demonstrativ besiegelt wurde, gibt es bisher kein funktionierendes Pilotvorhaben. Zwar wurde eine Gesellschaft (GEBB) mit einer verdienten Sozialdemokratin an der Spitze gegründet. Bisher gibt es aber keinen einzigen von ihr geförderten Vertrag. Jetzt wird bekannt, dass diese Gesellschaft Aufgaben übernehmen soll, die bisher von den Bundesvermögensämtern wahrgenommen werden, nämlich die Direktvermarktung entbehrlicher Bundeswehrliegenschaften.
Zur Zeit streiten BMF und BMVg über den Inhalt eines Beratervertrages, der, vom BMVg entworfen, auch die Verwertung von Grundstücken im Bundesbesitz zum Inhalt haben soll. Dem widerspricht das BMF mit gutem Grund. Denn die Aufgabenverteilung ist insoweit klar und gesetzlich geregelt. Offensichtlich hat Minister Scharping Angst, dass die im Haushalt 2001 vorgesehene Verwertung von Bundeswehrliegenschaften, die im kommenden Jahr 1,2 Mrd DM einbringen soll, nicht rechtzeitig stattfindet. Vorsorglich hat sich Scharping einen "Vorschuss" von 300 Mio DM im Hinblick auf wahrscheinlich später (nämlich nach beträchtlichen Standortsschließungen) möglichen Grundstücksverkäufen bewilligen lassen.
Entgegen den eindeutigen Aussagen aller Beteiligten in den Ministerien, einschließlich des Finanzministers, soll die GEBB operativ tätig werden bei der Veräußerung von entwicklungsträchtigen Liegenschaften und solchen mit besonderer Bedeutung. Sie wird dabei die Federführung im Veräußerungsprozess übernehmen und die entwicklungsträchtigen Objekte in eine weitere Entwicklungsgesellschaft einbringen. Sie wird in allen Fällen Herrin des Verfahrens sein; die grundsätzliche und nach dem Haushaltsrecht zwingend vorgeschriebene Überführung entbehrlicher Bundesliegenschaften in das Allgemeine Grundvermögen entfällt wohl in diesem Falle. Die Bundesvermögensverwaltung soll nur im Bedarfsfalle zur Hand gehen und darf die verbleibenden, uninteressanten Objekte verwerten. Dieses vorgehen widerspricht dem Beschluss des Haushaltsausschusses zur Einführung eines einheitlichen Liegenschaftsmanagement des Bundes! Es widerspricht dem Auftrag des Haushaltsausschusses, vor einer Entscheidung über die Zuständigkeit der GEBB dem Ausschuss zu berichten.
Diese Entscheidung soll an der Bundeshaushaltsordnung vorbei und gegen die Interessen der Bundesvermögensverwaltung und ihrer Bediensteten getroffen werden. Es ist dabei wohl auch nicht mehr von Bedeutung, dass doppelte Kosten anfallen; einmal die Kosten für die vorhandene und erfahrende Bundesvermögensverwaltung und ein weiteres Mal für die GEBB und der weiteren Gesellschaften.
Die Union fordert das BMF auf, der Schaffung einer weiteren Behörde in Form der GEBB, die offensichtlich keine sonstigen sichtbaren Aktivitäten zeigen kann, mit Nachdruck zu widersprechen. Wir haben den Rechnungshof gebeten, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften offen zu legen.
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