CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Breuer: Rot-grüner Angriff auf den Soldaten als "Staatsbürger in Uniform"
Berlin (ots)
Zu den geplanten Änderungen im Soldatengesetz erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Breuer MdB:
Die CDU/CSU begrüßt die Öffnung der Bundeswehr für Frauen aufgrund freiwilliger Verpflichtung. Frauen werden bald zum alltäglichen Bild in den deutschen Streitkräften gehören. Sie haben dann nach Eignung, Leistung und Befähigung die gleichen Chancen wie Männer. Neben Chancen gibt es auch Risiken, weil Frauen als gleichberechtigte Soldatinnen zukünftig in Kampfeinsätze der Bundeswehr verwickelt werden könnten. Die Erfahrungen der Streitkräfte unserer Partnerländer müssen wir berücksichtigen und den Prozess in der Bundeswehr in diesem sensiblen Bereich sorgfältig im Auge behalten.
Mit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Dienst von Frauen in der Bundeswehr hat die rot-grüne Koalition jedoch völlig überflüssigerweise die Neuregelung des § 25 Absatz 3 Soldatengesetz verbunden. Dabei will die Regierung quasi durch die "kalte Küche", wichtige staatsbürgerliche Rechte der Soldaten in unakzeptabler Schärfe beschneiden. Diese geplante Neuregelung ist ein Angriff auf den Soldaten als "Staatsbürger in Uniform".
Nach bisheriger Rechtslage konnten Soldaten zur Wahrnehmung kommunalpolitischer Wahlämter eine Freistellung vom Dienst und Urlaub erhalten. Rot-Grün will die Wahrnehmung kommunalpolitischer Mandate nun aber vom Gutdünken des Verteidigungsministers abhängig machen. Die von Rot-Grün ins Feld geführte Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wird durch die geringe Zahl von ca. 1100 Soldaten als kommunale Mandatsträger nicht gefährdet. Es zeugt von Misstrauen in die Soldaten wegen Einzelfällen eine bewährte Praxis per Gesetz auszuhebeln.
Seit ihrer Gründung war es für die Bundeswehr geradezu konstitutiv, dass Soldaten das passive wie das aktive Wahlrecht hatten. Dies war ein Garant dafür, die Bundeswehr mitten in der Gesellschaft zu verankern. Galt dies früher für die in der Heimat stationierte Bundeswehr als reine Verteidigungsarmee, so gilt dies für ihre neue Rolle als Einsatzarmee besonders, wenn zehntausende von Soldaten jährlich in der Ferne sind. Dadurch gewinnt die Verankerung der Bundeswehr in die Gesellschaft eine noch größere Wertigkeit.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Wehrbeauftragten und seines sozialdemokratischen Parteikollegen und Vorsitzenden der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" wurden achtlos beiseite geschoben. Vor dem Hintergrund, das Jahr 2001 als "Jahr des Ehrenamtes" zu begehen, ist die geplante Einschränkung absurd.
Mit der in letzter Minute durchgesetzten Änderung, die Neuregelung nicht auf Beamte zu übertragen, schafft Rot-Grün Bürger 1. und 2. Klasse im Öffentlichen Dienst. Beamte können ein kommunales Mandat weiter ungehindert ausüben, Soldaten sind auf das Gutdünken des Verteidigungsministers angewiesen.
Bei der Änderung des § 20a zur Weiterbeschäftigungsmöglichkeit von ehemaligen Zeit- und Berufssoldaten in der Wirtschaft ist die Koalition zu kurz gesprungen. Angesichts der vom Verteidigungsminister propagierten Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Wirtschaft ist die reine Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen ein Anachronismus. Wirtschaft und Wissenschaft haben sich weiterentwickelt, die Bundeswehr unterzieht sich einer Veränderung. Deshalb muss der Umstieg qualifizierter Soldaten in das Berufsleben erleichtert und darf nicht erschwert werden.
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