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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Schauerte: Jetzt europataugliche und mittelstandsfreundliche Regeln für die Zeit nach Rabattgesetz und Zugabeverordnung schaffen!

Berlin (ots)

In der gestrigen Bundestagsdebatte über die
Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung erklärte der
Berichterstatter für Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Die Wirtschaft befindet sich im Umbruch. Das zusammenwachsende
Europa und die sich globalisierende Weltwirtschaft fordern sowohl von
der Wirtschaft als auch von den Konsumenten neue Flexibilität und
Dynamik. Die Öffnung der Märkte hat zu veränderten Arbeits-, Lebens-
und Konsumgewohnheiten und neuen Formen der Konkurrenz geführt. Dies
erfordert auch eine Anpassung des deutschen Wettbewerbsrechts.
Faktischer Handlungsdruck besteht hier vor allem bei dem über siebzig
Jahre alten Rabattgesetz und der Zugabeverordnung.
Insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden EU-Richtlinie
zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) sind beide Gesetze
problematisch. Würden sie nicht abgeschafft, hätten sie eine
Diskriminierung deutscher Unternehmen zur Folge. In der
E-Commerce-Richtlinie ist nämlich das sogenannte Herkunftslandprinzip
verankert, wonach innerhalb der EU die rechtlichen Rahmenbedingungen
des Landes gelten, in dem der Händler seinen Sitz hat. Die deutschen
Gesetze in ihrer Ausformung als Totalverbot sind in ihrer Strenge
einmalig in Europa. Während sich deutsche Internethändler an
Rabattgesetz und Zugabeverordnung halten müssten, könnte die
Konkurrenz deutschen Verbrauchern Rabatte und Zugaben gewähren. Der
ausländischen Konkurrenz stünden außerdem Kundenbindungssysteme und
neue Marketinginstrumente wie Community Shopping zur Verfügung,
während sie deutschen Händlern versagt bleiben würden. Auch dem
stationären Händler, der mit preiswerteren Angeboten aus dem Internet
konfrontiert wird, bleibt keine Möglichkeit, auf diese Angebote zu
reagieren.
Die rasante Zunahme des grenzüberschreitenden Marketings und des
Internethandels in Europa machen ein harmonisiertes europäisches
Wettbewerbsrecht dringend erforderlich. Eine bloß ersatzlose
Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung kann nicht die
Lösung sein. Sie würde ebenfalls mit einer Diskriminierung der
deutschen Wirtschaft einhergehen, für die im europäischen Vergleich
eine weit höhere Meßlatte an das Wettbewerbsverhalten als in einer
Reihe von EU-Mitgliedsländern gilt. Ohne Harmonisierung besteht die
Gefahr eines "race to the bottom", der dann die Bundesrepublik
zwingt, unser Wettbewerbsrecht auf dem niedrigst möglichen Level
einzupendeln. Dies kann aber nicht im Sinne einer mittelständisch
orientierten Politik liegen. Wirklich hilfreich für die gleichzeitige
Verwirklichung der Ziele Binnenmarkt, Verhinderung von
Inländerdiskriminierung und Schutz mittelständischer Interessen ist
nur ein integrierter Ansatz auf EU-Ebene mit dem Ziel der Schaffung
eines rechtlich einheitlichen Mindestniveaus für fairen Wettbewerb,
das sich an §1 des deutschen UWG orientiert.
Auch und gerade der deutsche Mittelstand kann davon nur
profitieren. Durch seine Flexibilität und Serviceorientierung könnte
er bei einem fairen einheitlichen europäischen Wettbewerbsrahmen nach
Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung die neuen
Marketingspielräume besonders gut nutzen. Gezielt eingesetzte Rabatte
und neue Kundenbindungssysteme können das Überleben im Wettbewerb
gegenüber Dauerniedrigpreisstrategien ermöglichen. Die neue
Vertriebsform des Internets kann mit neuen Werbekonzepten genutzt
werden. Der Schutz des mittelständischen Einzelhandels kann durch die
Beibehaltung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht verbessert
werden. Mittelständische Interessen gilt es vielmehr bei der Reform
des UWG zu berücksichtigen.
Die EU-Kommission hat im Juli vergangenen Jahres beschlossen, die
deutsche Zugabeverordnung und das Rabattgesetz im Hinblick auf die
Vereinbarkeit mit dem EU-Vertrag vom Europäischen Gerichtshof prüfen
zu lassen. Schon bald könnte damit neben dem faktischen auch ein
rechtlicher Handlungsdruck entstehen. Daher sollte nun schleunigst
nach neuen, europatauglichen und mittelstandsfreundlichen Lösungen
gesucht werden.
Die Anträge müssen nun an die zuständigen Ausschüsse überwiesen
werden. Die Union wird in geeigneter Weise die betroffenen
Wirtschaftszweige und Verbände in das Beratungsverfahren einbinden
und kündigt schon jetzt an, dass wir ein Hearing zu den anstehenden
Fragen durchführen. Wir gehen dabei davon aus, dass die beiden
Vorschriften am Ende des Beratungsverfahrens aufgehoben werden. Da
mit der Aufhebung ganz erhebliche Veränderungen in den
Marketingstrategien auch gerade des Mittelstandes erforderlich sind,
halten wir eine Übergangsfrist von einem Jahr für unverzichtbar,
mindestens diesen Zeitraum sollte der Mittelstand haben, um eigene
moderne Marketing-, Vertriebs- und Kundenbindungssysteme zu
entwickeln. Der Zeitraum ist auch darum erforderlich, weil solche
Bindungssysteme in den weitaus meisten Fällen nicht die alleinige
unternehmerische Entscheidung eines jeweiligen beteiligten
Handelspartners sein können, sondern diese Kundenbindungssysteme im
wesentlichen auf Kooperationen aufbauen werden, für die man einfach
eine gewisse Zeit braucht. Wir erwarten vom Handel, dass er keine
weitere Zeit verliert und sich unverzüglich auf diese neue
Entwicklung vorbereitet.
In diesem Zusammenhang halten wir es jedoch auch für
unverzichtbar, dass die Bundesregierung in der Wettbewerbspolitik und
in der europäischen Harmonisierung der Wettbewerbspolitik
einschließlich in der Entwicklung einer europäischen
Lauterkeitsrichtlinie nun endlich ihre völlig zögerliche, wenn nicht
gar untätige Haltung aufgibt und im Interesse eines lebendigen
Wettbewerbs der mittelstandsfreundlich und verbrauchergerecht ist,
handelt. Die Wirtschaft, die Unternehmen und die Verbraucher erwarten
klare, einheitliche Rechtsrahmen für den Wettbewerb und klare, auch
nationale Zuständigkeiten für die Überwachung und Einhaltung der
Marktregeln bis hin zu klaren gerichtlichen Zuständigkeiten. Der
Vorstoß der EU-Kommission in diesen Bereichen sollte nicht einfach
nur abgewehrt werden, sondern als Gelegenheit begriffen werden nun
aktiv eine vernünftige europäische Wettbewerbsharmonisierung  zu
betreiben.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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