CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Weiß: Betriebliche Altersversorgung bei der Rentenreform stärken!
Berlin (ots)
Zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für die Rentenreform (Altersvermögensgesetz) und zum jüngsten Jahresgutachten des Sachverständigenrates erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerald Weiß MdB:
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem jüngsten Jahresgutachten eindrucksvoll die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung herausgearbeitet - so die geringen Verwaltungskosten, die Effizienzvorteile und ein "besseres Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zur Privatvorsorge". Weiterer Pluspunkt der Betriebsrenten gegenüber der Privatvorsorge: Männer und Frauen erhalten gleiche Monatsrenten bei gleichen Vorleistungen.
Doch ausgerechnet die betriebliche Altersversorgung behandelt der Gesetzentwurf der Regierungskoalition stiefmütterlich. Anreize zur Ausweitung der freiwilligen Zusagen auf Betriebsrenten fehlen ohnehin völlig. Aber auch bei der Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge schneidet die betriebliche Altersversorgung im Koalitionsentwurf schlecht ab.
So ist der Hauptdurchführungsweg - eine direkte Zusage auf eine Betriebsrente - völlig von der Förderung ausgenommen. Begünstigt werden nur extern organisierte Versorgungszusagen - also solche, bei denen Lebensversicherungen oder Pensionskassen zwischengeschaltet sind.
Verträge, die im Todesfall auch die Zahlung einer Hinterbliebenenrente vorsehen, werden ausdrücklich nicht gefördert - obwohl sehr viele betriebliche Versorgungszusagen dieses Risiko mit abdecken. Rot-grün begnügt sich also nicht nur damit, die Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen. Wer die dadurch entstehende Versorgungslücke im Rahmen der betrieblichen oder privaten Vorsorge schließen will, wird bei der Förderung auch noch bestraft.
Das richtet sich gegen die Frauen - genauso wie die Tatsache, dass der Großteil der Betriebsrenten, bei denen Frauen und Männer bei gleichen Vorleistungen gleiche Monatsrenten erhalten, nicht unter die Förderung fallen.
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