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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Nägel mit Köpfen beim Versammlungsrecht

Berlin (ots)

Zum heutigen Beschluß der Innenministerkonferenz,
Bundesminister Schily solle einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Versammlungsrechts ausarbeiten, erklärt der Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Beschämende Bilder, wie sie zum Beispiel am 29. Januar dieses
Jahres um die Welt gingen, dürfen sich nicht wiederholen: Neo-Nazis
marschierten mit schwarz-weiß-roten Fahnen durch das Brandenburger
Tor, um gegen das geplante Holocaust-Denkmal zu demonstrieren. Zwar
können sich auch Extremisten grundsätzlich auf das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit berufen, aber wir dürfen Neo-Nazis und anderen
Extremisten nicht auch noch öffentlichkeits- und medienwirksame
Kulissen für ihre Aufzüge liefern. Solche Aufzüge blamieren und
diskreditieren nicht nur die Hauptstadt Berlin sondern die
Bundesrepublik Deutschland insgesamt und schaden unserem Ansehen in
der ganzen Welt. Wir dürfen sie nicht länger zulassen.
Demonstrationen, deren erkennbares Ziel es ist, unsere
verfassungsmäßigen Werte zu verhöhnen und zu verunglimpfen und die
das Ansehen Deutschlands in der Welt nachdrücklich beschädigen,
müssen unter erleichterten Bedingungen verboten werden können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird deshalb nächste Woche einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsrechts in den Deutschen
Bundestag einbringen.
Nach jetziger Rechtslage bestehen befriedete Bezirke nur für die
Parlamente des Bundes und der Länder sowie für das
Bundesverfassungsgericht. Wir wollen diese Regelung erweitern:
Künftig müssen Bund und Länder befriedete Bezirke auch für solche
öffentlichen Einrichtungen und Örtlichkeiten einrichten können, die -
wie etwa das Brandenburger Tor, das Denkmal für die ermordeten Juden
Europas, die Neue Wache in Berlin - von herausragender nationaler und
historischer Bedeutung sind. Im räumlichen Wirkungskreis solcher
befriedeten Bezirke sollen Demonstrationen grundsätzlich untersagt
sein; allerdings können sie dann erlaubt werden, wenn sie mit der
Würde des Ortes vereinbar sind.
Des weiteren wollen wir die Verbotsbestimmung des § 15
Versammlungsgesetz konkretisieren. Wir wollen klarstellen, dass
Versammlungen eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung auch dann darstellen, wenn erhebliche Belange
der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere außenpolitische
Interessen oder völkerrechtliche Verpflichtungen, beeinträchtigt
werden und dadurch einer der Verfassungsgrundsätze  der
Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 92 Abs. 2 StGB missachtet
wird. Die jetzige Rechtslage wird von den Gerichten dahin
interpretiert, dass Versammlungen grundsätzlich nur dann verboten
werden können, wenn vorhersehbar ist, dass aus ihnen heraus
Straftaten begangen werden. Dies aber läßt sich im Einzelfall so gut
wie nie im voraus nachweisen.
Das in Art.8 gesicherte Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist
ein hohes Verfassungsgut, das nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt
werden darf; aber dies wollen wir mit unserem Gesetzentwurf auch
nicht. Es kann keine Rede davon sein, daß unsere Vorschläge das
Grundrecht aushebelten, denn schon jetzt sind ihm Schranken aus
anderen wichtigen Gemeinschaftsgütern gesetzt. Diese Grenzen wollen
wir lediglich im Sinne einer höheren Rechtssicherheit klarstellen.
Aus der Verfassung ergibt sich kein Rechtsanspruch von Neo-Nazis
und anderen Extremisten, ihre Demonstrationen ausgerechnet am
Brandenburger Tor oder am Holocaust-Mahnmal abzuhalten.
Nachdem jetzt auch die Innenminister eine Änderung des
Versammlungsrechts prüfen wollen, hoffen wir bei unserer
Gesetzesinitiative auf eine breite parlamentarische Mehrheit.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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