CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kronzeugenregelung sollte noch zum Jahreswechsel wieder eingeführt werden!
Berlin (ots)
Zur Diskussion über die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung bei schweren Straftaten erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Eine Neuauflage der 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung ist lange überfällig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die bereits im vergangenen Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht hatte, ist mit dieser Forderung bislang an dem rein ideologisch begründeten, sachlich aber nicht nachvollziehbaren Widerstand der Koalitionsmehrheit gescheitert. Es ist unerträglich, dass nunmehr - ein Jahr nach der Ablehnung unseres Gesetzentwurfes - zunächst eine rot-grüne Arbeitsgruppe zur Kronzeugenregelung gebildet werden soll. Das Jahr 2000 ist damit in dieser wichtigen Frage endgültig ein verlorenes Jahr!
Organisierte Kriminalität zeichnet sich durch einen außerordentlich hohen Grad an Abschottung und durch hierarchisch angelegte Organisationsstrukturen aus. Deshalb ist eine wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität ohne Gewinnung von Kronzeugen oftmals nicht möglich. Je höher ein Beschuldigter in dem Gefüge eines kriminellen Netzwerkes steht, desto schwieriger ist es, an unbeteiligte Belastungszeugen heranzukommen. Auch weil sich die führenden Hintermänner selten unmittelbar "die Hände schmutzig" machen, sind die Strafverfolgungsbehörden zuweilen auf Aussagen von Mitgliedern der Organisation angewiesen, die aber die damit verbundenen erheblichen Risiken in aller Regel nur dann auf sich nehmen, wenn sie sich davon auch Vorteile im Rahmen des gegen sie einzuleitenden Strafverfahrens versprechen dürfen.
Wir treten deshalb weiterhin mit Nachdruck für die Kronzeugenregelung ein. Sie ist vor allem für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität unerlässlich. Die von der Rücksichtnahme auf den grünen Koalitionspartner geprägte Untätigkeit der Bundesregierung gefährdet die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Die Verfolgung der organisierten Kriminalität stellt ein außerordentlich wichtiges Anliegen der Allgemeinheit dar. Mit Sorge müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesregierung andere Prioritäten setzt: Mit ihren Reformvorstellungen zum strafrechtlichen Sanktionensystem setzt die Bundesregierung primär auf den Schutz der Täter. Während Ansätze zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung auf Drängen der Grünen sang- und klanglos aus dem noch unveröffentlichten Referentenentwurf gestrichen worden sind, steht zu befürchten, dass die krasse Zurückdrängung von Freiheitsstrafen Bestand haben wird.
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