CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Frauen- und Familienverbände üben deutliche Kritik an Rentengesetz der Bundesregierung
Berlin (ots)
Im Rahmen des von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 29. November mit Frauen- und Familienverbänden durchgeführten rentenpolitischen Dialogs erklärt die stellvertretende Vorsitzende, Dr. Maria Böhmer MdB:
Auf Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben gestern Frauen- und Familienverbände zur geplanten Rentenreform der Bundesregierung Stellung genommen. An dem Gespräch teilgenommen haben Vertreter und Vertreterinnen des Deutschen Frauenrates, des Katholischen Deutschen Frauenbundes, des ZdK, der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands, des Deutschen Familienverbandes, des Deutschen Hausfrauenbundes, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, des Katholischen Familienbundes, der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und des Verbandes der Alleinerziehenden.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen übten deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenreform. Sie kamen darin überein, dass der Gesetzentwurf in der Gesamtschau die Rahmenbedingungen für die Alterssicherung von Frauen und die Zukunftschancen für Familien verschlechtere und alles andere als eine geschlechter- und generationengerechte Rentenreform sei. Folgende Hauptkritikpunkte wurden genannt:
1. Die Verbände wiesen darauf hin, dass das Rentenniveau durch den Ausgleichsfaktor auf 61 % abgesenkt werde. Diese Absenkung träfe Frauen doppelt - bei der eigenen Rente und bei der Witwenrente. Denn bei der Witwenrente würden sich die Einbußen bei der Rente des Ehemannes voll niederschlagen. Diese Einbußen würden nach Ansicht der Verbände auch nicht durch die Ausweitung der Rente nach Mindesteinkommen aufgefangen. Im Ergebnis bedeute dies für viele Frauen ein erhebliches finanzielles Minus im Monat. Hinzu käme, dass das Rentenniveau von 61 % nur erreicht werde, wenn 45 Versicherungsjahre vorlägen. Frauen aber hätten wesentlich kürzere Versicherungszeiten. Durchschnittlich kämen Frauen in den alten Bundesländern auf 25 Versicherungsjahre und in den neuen Bundesländern 37 Jahre. Für viele Frauen dürfte damit das Rentenniveau auf unter 50 % und damit unter Sozialhilfeniveau fallen, so die Befürchtung der Verbände.
2. Dem Gesetzentwurf mangele es an Generationengerechtigkeit und an Familiengerechtigkeit. Dies werde nach Ansicht der Verbände besonders im Bereich der Förderung von Familien mit Kindern deutlich. Kindererziehung sei die Bestandssicherung für die gesetzliche Rentenversicherung. Dementsprechend sei die Anerkennung von Kindererziehungsleistung in der Rente auszubauen. Diesem Umstand trage der Gesetzentwurf mit der Förderung der privaten Vorsorge und der Rente nach Mindesteinkommen nur unzureichend Rechnung. Das bisherige System der Kindererziehungszeiten sei im Gegensatz hierzu strukturell sinnvoller und für Frauen und Familien wirkungsvoller. Über einen Ausbau sei daher nachzudenken.
3. Die von der Bundesregierung gebotene finanzielle Förderung der privaten Vorsorge ist nach Auffassung der Verbände in ihrem Umfang nicht ausreichend. Familien mit Kindern würden damit nicht wirkungsvoll beim Aufbau einer privaten Alterssicherung unterstützt. Unisono wiesen sie darauf hin, dass stets daran zu denken sei, dass die private Vorsorge, so wie sie von der Bundesregierung geplant sei, nicht noch zusätzlich, quasi als Sahnehäubchen zur gesetzlichen Rente hinzu käme, sondern ersetzend sei. Deshalb müssten gerade Familien mit Kindern besser in die Lage versetzt werden, tatsächlich Rücklagen bilden zu können.
4. Bemängelt wurde ferner das Fehlen von Unisex-Tarifen bei der privaten Altersvorsorge. An dieser Stelle müsse die Bundesregierung die Versicherungswirtschaft verpflichten, gleiche Ausgangsbedingungen für Männer und Frauen zu schaffen.
5. Besonders heftig kritisiert wurde das Einfrieren des Einkommensfreibetrages bei der Witwenrente. Dies bedeute eine jährlich zunehmende Verschlechterung für Witwen und Witwer. Damit würden die Hinterbliebenen von der Entwicklung der Einkommen abgekoppelt. Langfristig bedeute dies das Aus für die Hinterbliebenenversorgung.
6. Als unzumutbar für die Menschen empfanden die Teilnehmer des Gesprächs die Wahl zwischen dem Rentensplitting oder der Witwenrente. Dies sei ein Va-Banque-Spiel. Prinzipiell standen die Vertreter und Vertreterinnen der Verbände einem Splitting aufgeschlossen gegenüber. Allerdings dürfe sich ein Splitting nicht in einer symbolischen Maßnahme erschöpfen, sondern müsse reale Verbesserungen bei der Rente für Frauen bewirken. Kritisiert wurde auch, dass das Rentensplitting Ehegatten bevorzuge, die ihre Alterssicherung zum Beispiel aus der Beamtenversorgung beziehen.
7. Letztlich biete der Gesetzentwurf noch zu viele offene Fragen und ungeklärte Probleme. Die Frage des Umgangs mit der privaten Altersvorsorge im Scheidungsfall oder die Höhe der zulässigen Verwaltungskosten durch private Rentenanbieter seien noch unbeantwortet. Ebenso wären die Regelungen zur privaten Altersvorsorge und Witwenrente zu wenig transparent und zu kompliziert.
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