CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Verbraucherschutz differenziert betrachten
Berlin (ots)
Zu den Äußerungen der Justizministerin zum Verbraucherschutz beim sog. E-Commerce erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der Verbraucherschutz beim elektronischen Geschäftsverkehr ("E-Commerce") ist ein wichtiges Anliegen. Er muß jedoch differenziert betrachtet werden.
Es ist sicherlich notwendig, den Verbraucher bei Abschluß und Abwicklung von Verträgen unter Nutzung der elektronischen Medien in der Wahrnehmung seiner Rechte zu schützen.
Man muß jedoch auch hier die andere Seite sehen: den Händler.
Die neuen Medien bieten nicht nur großen, sondern auch kleinen mittelständischen Betrieben große Chancen auf einem Markt weit über die nationalen Grenzen hinaus.
Großen Betrieben wie Versandhäusern wird es sicherlich leicht fallen, z.B. in den äußersten Süden Portugals zu liefern und im Falle einer Mängelrüge oder sonst notleidendem Vertrag einen dortigen Anwalt zu beauftragen oder sogar den eigenen Anwalt dorthin zu schicken, um ihre Rechte wahrzunehmen.
Dies wird jedoch kleineren Mittelständlern kaum ohne weiteres möglich sein. Deswegen besteht die Gefahr, daß sich deren Wettbewerbssituation im grenzüberschreitenden Handel verschlechtert.
Bei den Beratungen wird daher darauf zu achten sein, daß bei der Umsetzung der Richtlinie die Ausgewogenheit im Gefüge der vertraglichen Rechte und Pflichten gewahrt bleibt.
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