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Geis: "Kirchenasyl" kommt im Rechtsstaat nicht ernsthaft in Betracht
Berlin (ots)
Zu den Plänen der Bundesjustizministerin, das sogenannte Kirchenasyl zu legalisieren, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin erhobene Forderung nach einer Legalisierung des sogenannten Kirchenasyls entbehrt jedweder Grundlage.
Zwar kann man einem Pfarrer oder Mitgliedern einer Kirchengemeinde, die illegalen Flüchtlingen Zuflucht gewähren oder diese vor dem Staat verborgen halten, ein ehrenwertes Motiv zu Gute halten. Sie untergraben damit jedoch in nicht hinnehmbarer Weise das staatliche Asylverfahren, indem sie die in Art. 16a des Grundgesetzes und im Asylverfahrensgesetz aufgestellten Rechtsregeln eigenmächtig außer Kraft setzen.
Im demokratischen Rechtsstaat kann nur das dafür zuständige staatliche Organ entscheiden, wer als politisch verfolgt gilt und dadurch das Asylrecht in Anspruch nehmen kann. Alles andere würde zu einer völlig willkürlichen Entscheidung über die Asylgewährung führen. Das sogenannte Kirchenasyl ist und bleibt daher eine bewusste und gewollte Gesetzesverletzung, die mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht in Einklang zu bringen ist.
Man muss sich schon sehr wundern, dass gerade die Bundesjustizministerin, die es besser wissen müsste, solch rechtsstaatswidrige Forderungen erhebt. Nähme man sie beim Wort, könnten Private - unter dem Deckmantel angeblich humanitärer Gründe - dem Verstoß gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz praktisch grenzenlos Vorschub leisten.
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