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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: "Kirchenasyl" kommt im Rechtsstaat nicht ernsthaft in Betracht

Berlin (ots)

Zu den Plänen der Bundesjustizministerin, das
sogenannte Kirchenasyl zu legalisieren, erklärt der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin erhobene Forderung
nach einer Legalisierung des sogenannten Kirchenasyls entbehrt
jedweder Grundlage.
Zwar kann man einem Pfarrer oder Mitgliedern einer
Kirchengemeinde, die illegalen Flüchtlingen Zuflucht gewähren oder
diese vor dem Staat verborgen halten, ein ehrenwertes Motiv zu Gute
halten. Sie untergraben damit jedoch in nicht hinnehmbarer Weise das
staatliche Asylverfahren, indem sie die in Art. 16a des Grundgesetzes
und im Asylverfahrensgesetz aufgestellten Rechtsregeln eigenmächtig
außer Kraft setzen.
Im demokratischen Rechtsstaat kann nur das dafür zuständige
staatliche Organ entscheiden, wer als politisch verfolgt gilt und
dadurch das Asylrecht in Anspruch nehmen kann. Alles andere würde zu
einer völlig willkürlichen Entscheidung über die Asylgewährung
führen. Das sogenannte Kirchenasyl ist und bleibt daher eine bewusste
und gewollte Gesetzesverletzung, die mit einem rechtsstaatlichen
Verfahren nicht in Einklang zu bringen ist.
Man muss sich schon sehr wundern, dass gerade die
Bundesjustizministerin, die es besser wissen müsste, solch
rechtsstaatswidrige Forderungen erhebt. Nähme man sie beim Wort,
könnten Private - unter dem Deckmantel angeblich humanitärer Gründe -
dem Verstoß gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz praktisch
grenzenlos Vorschub leisten.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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