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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Neumann für Medienspektakel statt Rechtsstaatlichkeit im 1. Untersuchungsausschuss

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Der Vorschlag des Vorsitzenden im 1. Untersuchungsausschuss,
Volker Neumann, die Vernehmung von Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut Kohl
im Januar 2001 live im Fernsehen zu übertragen, ist der durchsichtige
Versuch, ein Medienspektakel zu inszenieren. Neumann scheint es egal
zu sein, dass damit die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt.
Bisher ist es unbestrittene Rechtslage in der Praxis der
Untersuchungsausschüsse, dass bei Zeugenvernehmungen vor
Untersuchungsausschüssen Ton-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen nicht
zulässig sind. Auch Neumann ist bisher so verfahren. So hat er zu
Beginn der Vernehmung des Zeugen Walther Leisler Kiep am 27.4.2000
erklärt: " Ich muss darauf hinweisen, dass ab sofort Ton-, Film- und
Fernsehaufnahmen einzustellen sind. Der berühmte Hinweis auf den
Paragraphen 169 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz erfolgt jetzt. Nach
ihm dürfen Untersuchungsausschüsse nicht die Möglichkeit einräumen -
jedenfalls zur Zeit nicht -, solche Aufnahmen zu machen."
Der UA-Vorsitzende Volker Neumann offenbart ein sehr merkwürdiges
Verständnis von Demokratie und Gesetzgebung, wenn er nun mit dem
Hinweis auf eine geplante Gesetzesänderung eine Fernsehübertragung
als "Pilotprojekt" vorschlägt und sich damit offensichtlich über die
geltende Rechtslage hinwegsetzen will. Abwegig ist auch die Idee
Neumanns, der Untersuchungsausschuss könne einvernehmlich Regelungen
des Grundgesetzes bzw. des Strafprozesses außer Kraft setzen. Die
Debatten der Abgeordneten unterliegen der Parlamentsöffentlichkeit.
Bei einem Untersuchungsausschuss geht es aber um die Ausübung
öffentlicher Gewalt in Form von Zeugenvernehmungen. Es ist ein
bewährter rechtsstaatlicher Grundsatz, dass Vernehmungen zwar
öffentlich durchzuführen, Ton-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen aber
nicht zulässig sind.
Nach der Strafprozessordnung sind die Zeugen einzeln in
Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen. Dieser
Grundsatz würde missachtet, wenn die anderen Zeugen am Fernsehapparat
die Aussagen der vor ihnen gehörten Zeugen mit verfolgen könnten.
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Volker Neumann,
bestätigt mit seinem Vorschlag einmal mehr, dass bei der rot-grünen
Mehrheit die Politshow Vorrang vor der Rechtsstaatlichkeit hat.
Offensichtlich hat die Rot-Grün erteilte Lektion im
Beugehaftverfahren Terlinden nicht ausgereicht, um im
Untersuchungsausschuss strikt rechtsstaatliche Verfahrensweisen
anzuwenden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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