CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Neumann für Medienspektakel statt Rechtsstaatlichkeit im 1. Untersuchungsausschuss
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Der Vorschlag des Vorsitzenden im 1. Untersuchungsausschuss, Volker Neumann, die Vernehmung von Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut Kohl im Januar 2001 live im Fernsehen zu übertragen, ist der durchsichtige Versuch, ein Medienspektakel zu inszenieren. Neumann scheint es egal zu sein, dass damit die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt.
Bisher ist es unbestrittene Rechtslage in der Praxis der Untersuchungsausschüsse, dass bei Zeugenvernehmungen vor Untersuchungsausschüssen Ton-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen nicht zulässig sind. Auch Neumann ist bisher so verfahren. So hat er zu Beginn der Vernehmung des Zeugen Walther Leisler Kiep am 27.4.2000 erklärt: " Ich muss darauf hinweisen, dass ab sofort Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen einzustellen sind. Der berühmte Hinweis auf den Paragraphen 169 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz erfolgt jetzt. Nach ihm dürfen Untersuchungsausschüsse nicht die Möglichkeit einräumen - jedenfalls zur Zeit nicht -, solche Aufnahmen zu machen."
Der UA-Vorsitzende Volker Neumann offenbart ein sehr merkwürdiges Verständnis von Demokratie und Gesetzgebung, wenn er nun mit dem Hinweis auf eine geplante Gesetzesänderung eine Fernsehübertragung als "Pilotprojekt" vorschlägt und sich damit offensichtlich über die geltende Rechtslage hinwegsetzen will. Abwegig ist auch die Idee Neumanns, der Untersuchungsausschuss könne einvernehmlich Regelungen des Grundgesetzes bzw. des Strafprozesses außer Kraft setzen. Die Debatten der Abgeordneten unterliegen der Parlamentsöffentlichkeit. Bei einem Untersuchungsausschuss geht es aber um die Ausübung öffentlicher Gewalt in Form von Zeugenvernehmungen. Es ist ein bewährter rechtsstaatlicher Grundsatz, dass Vernehmungen zwar öffentlich durchzuführen, Ton-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen aber nicht zulässig sind.
Nach der Strafprozessordnung sind die Zeugen einzeln in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen. Dieser Grundsatz würde missachtet, wenn die anderen Zeugen am Fernsehapparat die Aussagen der vor ihnen gehörten Zeugen mit verfolgen könnten.
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Volker Neumann, bestätigt mit seinem Vorschlag einmal mehr, dass bei der rot-grünen Mehrheit die Politshow Vorrang vor der Rechtsstaatlichkeit hat. Offensichtlich hat die Rot-Grün erteilte Lektion im Beugehaftverfahren Terlinden nicht ausgereicht, um im Untersuchungsausschuss strikt rechtsstaatliche Verfahrensweisen anzuwenden.
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