CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts entscheidet der Gesetzgeber
Berlin (ots)
Zu der angekündigten "Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts über seinen Sitz erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
"Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts ist Karlsruhe". So lautet § 1 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht. Hieran kann nur eine Entscheidung der gesetzgebenden Körperschaften etwas ändern. Das Bundesverfassungsgericht ist das einzige der obersten Gerichte des Bundes, das mit der Bundesrepublik Deutschland entstanden ist und sich eine ureigene Tradition gebildet hat, und zwar in Karlsruhe.
Anders als der Bundesgerichtshof, dessen Wurzeln in Leipzig liegen und dessen lange Tradition als oberstes ordentliches Gericht auch nicht durch zwölf Jahre Mißbrauch während der NS-Zeit zerstört werden konnte, ist das Bundesverfassungsgericht ein Kind dieser Republik. Der Sitz des Gerichts wurde nach der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands bestätigt, und dies mit gutem Grund - eine sich bildende Tradition kann leicht zerstört werden durch unnötige Eingriffe, denn auch 50 Jahre sind im Lauf der Geschichte eine noch kleine Spanne.
Die Nähe zum Gesetzgeber und erst recht zur Exekutive benötigt das Gericht wahrlich nicht. Für seine Aufgabe ist die räumliche Distanz sogar hilfreich. Im digitalen Zeitalter sind notwendige Kontakte ohnehin kein Problem.
Wenn es in der Stadt Karlsruhe bauliche Probleme geben sollte, müßten diese an Ort und Stelle lösbar sein. Einen triftigen Grund für eine Gerichtsverlegung können sie nicht hergeben.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell