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Geis: Über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts entscheidet der Gesetzgeber

Berlin (ots)

Zu der angekündigten "Entscheidung" des
Bundesverfassungsgerichts über seinen Sitz erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
"Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts ist Karlsruhe". So lautet
§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht. Hieran
kann nur eine Entscheidung der gesetzgebenden Körperschaften etwas
ändern. Das Bundesverfassungsgericht ist das einzige der obersten
Gerichte des Bundes, das mit der Bundesrepublik Deutschland
entstanden ist und sich eine ureigene Tradition gebildet hat, und
zwar in Karlsruhe.
Anders als der Bundesgerichtshof, dessen Wurzeln in Leipzig liegen
und dessen lange Tradition als oberstes ordentliches Gericht auch
nicht durch zwölf Jahre Mißbrauch während der NS-Zeit zerstört werden
konnte, ist das Bundesverfassungsgericht ein Kind dieser Republik.
Der Sitz des Gerichts wurde nach der Wiederherstellung der Einheit
Deutschlands bestätigt, und dies mit gutem Grund - eine sich bildende
Tradition kann leicht zerstört werden durch unnötige Eingriffe, denn
auch 50 Jahre sind im Lauf der Geschichte eine noch kleine Spanne.
Die Nähe zum Gesetzgeber und erst recht zur Exekutive benötigt das
Gericht wahrlich nicht. Für seine Aufgabe ist die räumliche Distanz
sogar hilfreich. Im digitalen Zeitalter sind notwendige Kontakte
ohnehin kein Problem.
Wenn es in der Stadt Karlsruhe bauliche Probleme geben sollte,
müßten diese an Ort und Stelle lösbar sein. Einen triftigen Grund für
eine Gerichtsverlegung können sie nicht hergeben.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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