CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Neue Anreize zum Missbrauch des Asylrechts
Berlin (ots)
Zum heutigen Beschluss der Bundesregierung, das Arbeitsverbot für Asylbewerber weitgehend aufzuheben, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
- Die Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber ist eine isolierte Maßnahme, die sich weder in eine in sich stimmige Arbeitsmarktpolitik noch in eine abgestimmte und umfassende Ausländer- und Zuwanderungspolitik einfügt.
- Wir sollten alles unterlassen, was weitere Anreize bieten könnte, unter Berufung auf politische Verfolgung aus wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Die Aufhebung des Arbeitsverbots macht Deutschland für Asylbewerber aber noch attraktiver als es ohnehin schon ist. Die Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber wird sich schnell in aller Welt herumsprechen. Damit werden neue Zuwanderungsanreize geschaffen, sich unter Berufung auf angebliche politische Verfolgung einen Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu Arbeitszwecken zu verschaffen.
Ein Asylbewerber, der eine Arbeitsstelle hat und somit über eigenes Erwerbseinkommen verfügt, wird jede sich bietende verfahrensmäßige Möglichkeit nutzen, um so lange wie möglich in Deutschland zu bleiben.
Es steht zu befürchten, dass von der Entscheidung der Bundesregierung die immer besser organisierten, weltweit operierenden und mit zum Teil menschenverachtenden Methoden arbeitenden Schleuserbanden profitieren.
Die Regelung ist auch deshalb bedenklich, weil sie zu einem in sich widersprüchlichen Verhalten des Staates führt, wenn er einerseits einen Antrag auf Asyl ablehnt - und damit zum Ausdruck bringt, dass grundsätzlich kein Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland besteht - und er andererseits dem Betroffenen nach Fristablauf eine Arbeitserlaubnis erteilt. Anstelle solch widersprüchlichen Verhaltens sollten wir uns lieber auf die Integration der rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer konzentrieren.
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