CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rauen: Steuerreform 2000 ist das Gegenteil von Mittelstandsförderung
Berlin (ots)
Zu der in der heutigen Pressekonferenz des Bundesfinanzministers aufgestellten Behauptung, die Steuerreform 2000 sei gezielte Mittelstandsförderung, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Rauen MdB:
Die wahrheitswidrige Behauptung des Bundesfinanzministers, der Mittelstand sei der Gewinner der Steuerreform, wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger:
Die Tarifsenkung zum 1.1.2001 kommt in erster Linie den großen Kapitalgesellschaften zugute. Ihre Steuerbelastung sinkt um rund 13 %-Punkte, für Personenunternehmen zum selben Zeitpunkt nur um 3 %-Punkte. Die zur Gegenfinanzierung bereits beschlossenen bzw. vom Bundesfinanzminister noch beabsichtigten Abschreibungsverschlechterungen gelten für Personenunternehmen hingegen in gleicher Weise wie für Kapitalgesellschaften. Wegen des wesentlich höheren Grenzsteuersatzes sind die damit verbundenen Mehrbelastungen für die Personenunternehmen sogar noch wesentlich höher.
Erheblich benachteiligt sind die Personenunternehmen auch in Fällen der Umstrukturierung: Während Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen für Kapitalgesellschaften ab 1.1.2002 von der Körperschaftsteuer befreit sind, werden für die Personenunternehmen noch nicht einmal die Verschlechterungen durch Lafontaines "Steuerentlastungsgesetz" vollständig zurückgenommen.
Wie weit es mit der Fürsorge der rot-grünen Koalition für den Mittelstand wirklich her ist, zeigt ihr Verhalten bei der Beratung des sog. Steuersenkungs-Ergänzungsgesetzes. Sie hat nicht nur alle Verbesserungsvorschläge der Union abgelehnt, sondern ist sogar hinter den Zusagen zurückgeblieben, die sie dem Bundesrat am 14. Juli 2000 bei der Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes gegeben hat. Der halbe Steuersatz wird nicht rückwirkend zum 1.1.1999 wiedereingeführt, sondern erst ab 1.1.2001. Davon war in der von Eichel akzeptierten Bundesrats-Entschließung ebensowenig die Rede, wie von dem jetzt eingeführten Mindeststeuersatz, der Kleingewerbetreibende bei Betriebsveräußerungen und -aufgaben benachteiligt.
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