CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hüppe: sucht- und drogenpolitischer Dialog
Berlin (ots)
Nach einer Sitzung des Drogenpolitischen Koordinierungskreises Bund-Länder mit Vertretern der Suchtkrankenhilfe und Selbsthilfegruppen erklärt der Beauftragte für Drogen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe MdB:
Der Gedankenaustausch sollte vor allem dazu dienen, aktuelle Probleme, mit denen die Suchtkrankenhilfe zu kämpfen hat, aufzugreifen und gemeinsam über mögliche politische Lösungen nachzudenken. Schwerpunkte der Sitzung waren Prävention, Therapie und Modellprojekte.
Anwesend waren ca. 30 Vertreter der wichtigsten Fachverbände der Suchtkrankenhilfe sowie aus Selbsthilfegruppen.
In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Suchtkrankenhilfe wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für effektivere Präventionsmaßnahmen, eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes, schnelle Regelung der Therapiefinanzierung und Qualitätssicherung bei der Methadon-gestützten Behandlung einsetzen.
Die Fachleute plädierten für eine umfassendere Prävention auch bei Alkohol und Zigaretten. Einigkeit bestand darüber, dass das Jugendschutzgesetz zu wenig umgesetzt wird. So sollte der Alkoholverkauf wesentlich konsequenter kontrolliert werden. Chipkarten könnten den Zugang zu Tabakautomaten für Kinder und Jugendliche beschränken.
Kritisch äußerte sich der Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS), Rolf Hüllinghorst, zu den Plänen der Bundesregierung, das erlaubte Mindestalter für Diskothekenbesuche auf 14 Jahre zu senken. Es käme darauf an, den Zeitpunkt des ersten Konsums von Suchtmitteln hinauszuschieben. Hubert Hüppe forderte, die Möglichkeiten des Jugendschutzgesetzes mehr auszuschöpfen, insbesondere bezüglich Kontrollen bei der Allkoholabgabe an Minderjährige. Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz müssten auch entsprechend geahndet werden.
Staatliche Appelle an die Alkohol- und Nikotinindustrie zur freiwilligen Selbstbeschränkung unter anderem im Bereich der Werbung fruchteten nach Ansicht von Jost Leune vom Fachverband Drogen und Rauschmittel e. V. (FDR) wenig. Das Interesse der Industrie sei, Geld zu verdienen. Daher seien Forderungen nach einer freiwilligen Selbstbeschränkung wenig effektiv.
Kritisiert wurde auch die jetzige Fassung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Doris Sarrazin vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe bemängelte, dass Paragraph 31 BtMG zwar eine Möglichkeit zur Entkriminalisierung biete, aber anschließende Hilfemaßnahmen fehlten. Zudem sollten im BtMG die strafrechtlichen Vorschriften von den Therapieregelungen getrennt werden.
Das SGB V wurde ebenfalls unter die Lupe genommen. So entzögen sich die Krankenkassen den Präventionsleistungen (Paragraph 20 SGB V). Die Behandlung der Nikotinabhängigkeit sei fachlich falsch immer noch unter "Prävention" eingeordnet, obwohl es sich um Therapie handele. Wichtig ist diese Einordnung für die Kostenträgerschaft.
Dazu sagte Wolfgang Lohmann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass auch nach Erfahrung der Politik bisher Leistungen nach Paragraph 20 SGB nicht erfolgt seien und offensichtlich versucht werde, sich angesichts der Geldknappheit über das erste Jahr der Neufassung zu "retten".
Bei der Therapie waren Finanzierungslücken sowie fehlende Nachsorge häufige Kritikpunkte. So beanstandete Rainer Baudis vom Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe, dass akute Entzugsbehandlung und Rehabilitation zu wenig aneinander gekoppelt seien. Angeregt wurde ein Modellprojekt mit einer engeren Vernetzung von beiden.
Suchthilfe in Justizvollzugsanstalten stellt sich nach Ansicht der Experten insofern problematisch dar, als dass bisher zu wenige Stellen für Suchthelfer existierten und die Justizministerien sich weigerten, weitere Maßnahmen zu bezahlen.
Hubert Hüppe kritisierte die mangelnde Suchthilfe in den Justizvollzugsanstalten scharf. Es werde sehr viel Geld ausgegeben, um Abhängige an Hilfesysteme heranzuführen. Dagegen spare man bei Suchtkranken, die permanent für entsprechende Hilfeprogramme erreichbar wären.
Weiterhin wurde von den Fachleuten teilweise mangelnde fachliche Qualifikation substituierender Ärzte beanstandet, vor allem aber die fehlende Qualitätssicherung bei der psycho-sozialen Begleitung gerügt. So findet sich die psycho-soziale Begleitung bisher auch nicht im Katalog der Leistungsträger, weshalb es zu Engpässen kommt.
Anschließend informierte Prof. Michael Krausz, der mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts der heroingestützten Behandlung der Bundesregierung betraut ist, über das Modellprojekt.
Das Gespräch war für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von großer Wichtigkeit und hat deutlich gemacht, dass in vielen Bereichen der Drogenhilfe und Prävention Verbesserungsbedarf besteht.
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