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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann: K.O. für die Rentenpläne der Bundesregierung

Berlin (ots)

Zu der heutigen Anhörung zum Altersvermögensgesetz
im Bundestags-ausschuss für Arbeit und Sozialordnung erklärt der
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef
Laumann MdB:
Schon gestern äußerten Wohlfahrtsverbände, kommunale
Spitzenverbände sowie Frauen- und Familienverbände und
Einzelsachverständige erhebliche Kritik an dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Rente. Diese vernichtende Kritik setzte sich am
heutigen Tag fort.
Auch die Rentenversicherungsträger lehnen maßgebliche Elemente der
Rentenreform strikt ab. Im Mittelpunkt der Kritik steht vor allem der
sogenannte Ausgleichsfaktor. Ein fairer Ausgleich zwischen den
Generationen ist mit diesem Faktor nicht möglich und die
Frühverrentung wird belohnt. Darüber hinaus wurden von den
Rentenversicherungsträgern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken
gegen den Ausgleichsfaktor geltend gemacht, da erstmals in schon
erworbene Entgeltpunkte in der Rentenversicherung eingegriffen wird.
Das ist aus Sicht der Rentenversicherungsträger ein grober Bruch der
bisherigen Rententradition.
Die Rentenversicherungsträger machten deutlich, dass das
Gesamtversorgungsniveau aus privater und gesetzlicher Alterssicherung
insgesamt abgesenkt wird. Viele Bürger werden die Leistungskürzungen
in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgleichen können, da
sie sich die zusätzliche private Alterssicherung schlicht nicht
leisten können oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen einen
unverhältnismäßig hohen Beitrag leisten müssen. Der Entwurf ist also
grob unsozial.
Erhebliche Kritik gab es auch deshalb, weil die Frauen in dem
Gesetzentwurf erheblich benachteiligt werden. Kritisiert wurde
insbesondere das Einfrieren der Freibeträge bei der
Hinterbliebenensicherung. Die Freibeträge, die nach heutigen Werten
ca. 1200 DM betragen, werden 2030 nur noch 600 DM betragen. Das ist
das langfristige Aus für die Hinterbliebensicherung. Nach Auffassung
der Rentenversicherungsträger ist auch das vorgesehene
Rentensplitting bei der Hinterbliebenensicherung mit erheblichen
Konstruktionsfehlern behaftet und verfassungsrechtlich höchst
problematisch.
Die Anhörung ist der K. O. für den Rentenentwurf der
Bundesregierung. Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf
zurückziehen und eine neue Reform vorlegen.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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