CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann: K.O. für die Rentenpläne der Bundesregierung
Berlin (ots)
Zu der heutigen Anhörung zum Altersvermögensgesetz im Bundestags-ausschuss für Arbeit und Sozialordnung erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Schon gestern äußerten Wohlfahrtsverbände, kommunale Spitzenverbände sowie Frauen- und Familienverbände und Einzelsachverständige erhebliche Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rente. Diese vernichtende Kritik setzte sich am heutigen Tag fort.
Auch die Rentenversicherungsträger lehnen maßgebliche Elemente der Rentenreform strikt ab. Im Mittelpunkt der Kritik steht vor allem der sogenannte Ausgleichsfaktor. Ein fairer Ausgleich zwischen den Generationen ist mit diesem Faktor nicht möglich und die Frühverrentung wird belohnt. Darüber hinaus wurden von den Rentenversicherungsträgern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Ausgleichsfaktor geltend gemacht, da erstmals in schon erworbene Entgeltpunkte in der Rentenversicherung eingegriffen wird. Das ist aus Sicht der Rentenversicherungsträger ein grober Bruch der bisherigen Rententradition.
Die Rentenversicherungsträger machten deutlich, dass das Gesamtversorgungsniveau aus privater und gesetzlicher Alterssicherung insgesamt abgesenkt wird. Viele Bürger werden die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgleichen können, da sie sich die zusätzliche private Alterssicherung schlicht nicht leisten können oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen einen unverhältnismäßig hohen Beitrag leisten müssen. Der Entwurf ist also grob unsozial.
Erhebliche Kritik gab es auch deshalb, weil die Frauen in dem Gesetzentwurf erheblich benachteiligt werden. Kritisiert wurde insbesondere das Einfrieren der Freibeträge bei der Hinterbliebenensicherung. Die Freibeträge, die nach heutigen Werten ca. 1200 DM betragen, werden 2030 nur noch 600 DM betragen. Das ist das langfristige Aus für die Hinterbliebensicherung. Nach Auffassung der Rentenversicherungsträger ist auch das vorgesehene Rentensplitting bei der Hinterbliebenensicherung mit erheblichen Konstruktionsfehlern behaftet und verfassungsrechtlich höchst problematisch.
Die Anhörung ist der K. O. für den Rentenentwurf der Bundesregierung. Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf zurückziehen und eine neue Reform vorlegen.
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