CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr: Vorbeugender Verbraucherschutz durch internationales Handelsrecht weitgehend blockiert
Berlin (ots)
Anlässlich der Diskussion über den Verbraucherschutz erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich Wilhelm Ronsöhr MdB:
Der vorbeugende Verbraucherschutz ist durch das internationale Handelsrecht zu einem stumpfen Schwert geworden. Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage kann die Bundesrepublik Deutschland beim Verbraucherschutz nur unzureichend gesetzgeberisch tätig werden. Sie kann nur die Grundlage der eigenen Lebensmittelproduktion festlegen, während sich die Kriterien, nach denen Lebensmittel außerhalb unseres Landes produziert werden, die aber dann nach Deutschland importiert werden dürfen, weitestgehend der Bestimmung der deutschen Politik entziehen. Dies ergibt sich aus dem sog. Diskriminierungsverbot. Danach kann man für andere Länder nur die Produktionsstandards festlegen, die international gültig sind.
Der vorbeugende Verbraucherschutz gerät somit durch das internationale Handelsrecht immer wieder ins Rutschen. Das ist auch jetzt bei der aktuellen BSE-Diskussion der Fall. Deutschland hat das Tiermehlfütterungsverbot bedeutend strenger gesetzlich festgeschrieben als alle anderen EU-Länder. Wenn das dem Schutz des Verbrauchers dient, wo bleibt dann eigentlich der Schutz des deutschen Verbrauchers vor Lebensmitteln aus anderen EU-Ländern? Dort dürfen Tiere in einer Weise gefüttert werden, die in Deutschland zum Schutz des Verbrauchers verboten ist. Da die Bundesrepublik sich mit Eiern, Geflügel- und Schweinefleisch nicht selbst versorgen kann, werden Nahrungsmittel aus dem Ausland zu uns nach Deutschland importiert und hier verbraucht.
Die Landwirte machen zurecht darauf aufmerksam, dass bei den Produktionsbedingungen keine "Waffengleichheit" herrscht, geschweige denn, dass diese beim Verbraucherschutz durchgesetzt worden ist. Schließlich sind hierzulande auch Autos nicht zugelassen, die nicht deutschen Sicherheitsbestimmungen entsprechen - wieso gilt dies nicht analog bei Lebensmitteln?
Wer nach Deutschland Nahrungsmittel liefern will, muss doch wenigstens unseren Verbraucherschutz akzeptieren. Wenn die Bundesregierung das nicht durchsetzen kann, dann sollte es der deutsche Lebensmittelhandel tun. Dann stünde nicht mehr der Preiskampf, sondern ein Qualitätsmanagement im Vordergrund. Die deutschen Bauern sind in der Lage, dieses Qualitätsmanagement auch umzusetzen. Vor allem könnte dann den Qualitätskriterien auf dem Markt endlich umfassend Geltung verschafft werden.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell