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Eichhorn: Schutz vor Gewalt erfordert umfassendes Konzept
Berlin (ots)
Zum Kabinettsentwurf des Gewaltschutzgesetzes erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Nun endlich liegt das seit langem angekündigte Gewaltschutzgesetz vor. Wenngleich auch nach bisherigem Recht eine Zuweisung der Ehewohnung an einen der Ehepartner möglich war, so wird die Situation des Opfers durch das neue Gesetz verbessert. Gerade auch die erweiterten Möglichkeiten, den Kontakt des Täters mit dem Verletzten zu unterbinden, werden für die Opfer oft eine deutliche psychische Entlastung und eine erhöhte Sicherheit mit sich bringen.
Die Erfahrungen mit einem ähnlichen Gesetz in Österreich haben gezeigt, dass die erleichterten und erweiterten Schutzmöglichkeiten von den Opfern gut angenommen und als Hilfe erlebt werden. Allerdings darf das Gewaltschutzgesetz nicht dazu führen, dass die sonstigen Schutzmöglichkeiten für Frauen und Kinder abgebaut werden. Frauen- und Kinderhäuser stellen wichtige Anlaufstellen für Betroffene in akuten Bedrohungssituationen dar. Besonders die dort über den physischen Schutz hinaus gewährte Hilfe bei der Bewältigung des Erlebten und für die Gestaltung des nächsten Lebensabschnitts ist von großer Bedeutung. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Frauen bzw. auch Männer, die nach Gewalttaten in der Ehewohnung verbleiben können, ausreichende Unterstützung und Beratung erhalten. Gleichzeitig muss auch eine begleitende Täterarbeit sichergestellt sein. Erst mit einem Gesamtkonzept kann der häuslichen Gewalt wirksam und nachhaltig begegnet werden.
In Österreich sind 10% der Opfer, die rechtliche Schutzregelungen in Anspruch nehmen, Männer. Hier muss die Bundesregierung Ihre Perspektive erweitern, da bislang alle Maßnahmen völlig einseitig Männer nur als Täter in den Blick nehmen.
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