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Doss: Rechtsunsicherheit bei Kfz-Kennzeichen
Berlin (ots)
Nach einem Gespräch mit dem Bundesverband Kraftfahrzeug-Kennzeichen e.V. (BKK) teilt der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hansjürgen Doss MdB, zum Berechtigungsschein-Verfahren mit:
Die mittelständisch geprägte Branche der Autokennzeichen-Hersteller beschäftigt etwa 26.000 Mitarbeiter, die im Geschäftsjahr 1999 einen Umsatz von rund 550 Millionen DM erwirtschaftetet haben. Insgesamt sind im BKK über 2.000 Betriebe und deren Zulieferer organisiert.
Durch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts wurde das Fehlen eines amtlichen Berechtigungsschein-Verfahrens zur Straftat erklärt. Jede Gemeinde sei im Hinblick auf die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des Paragraph 6 b Straßenverkehrsgesetz berechtigt, ein Berechtigungsschein-Verfahren zu praktizieren. Derjenige, der den ordnungsgemäßen Gang eines solchen Verfahrens nicht einhalte, nehme das Risiko einer Bestrafung bewusst in Kauf, so der Geschäftsführer des BKK, Dieter Glomb.
Glomb erklärte, dass damit die Ausgabe eines Kfz-Kennzeichens ohne Berechtigungsschein-Verfahren bestraft werden könne. Da in Deutschland nicht in jedem Zulassungsbezirk für die Ausgabe von Kfz-Kennzeichen ein Berechtigungsschein-Verfahren bestehe, gälten jedoch unterschiedliche Strafbarkeitsvoraussetzungen. Die berechtigungsscheinfreie Ausgabe eines Kfz-Kennzeichen in Berlin würde demnach in Frankfurt/Oder, wo das Berechtigungsschein-Verfahren vorgesehen ist, strafrechtlich verfolgt.
Damit liege eine verfassungsrechtlich äußerst bedenkliche Situation vor. Glomb führte weiter aus, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen trotz der damit verbundenen Rechtsunsicherheit keinerlei Handlungsbedarf für eine vereinheitlichende Rechtsverordnung sehe, die das Straßenverkehrsgesetz (Paragraph 6 b) vorsehe.
Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen stelle ein weiteres Problem dar, da diese einen Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Kfz-Kennzeichenschilder prägenden Unternehmen betrieben. Dies bedeute eine Zunahme an Regulierung und untergrabe die Existenz der kleinen und mittelständischen Betriebe, so Glomb. Gerade diese Betriebe besäßen ein höheres Maß an Flexibilität, fachlicher Qualifikation und individuellerem Service.
Ich bin mir mit Dieter Glomb darin einig, dass die rot-grüne Koalition dringend die Lücke im Berechtigungsschein-Verfahren schließen muss. Ordnungspolitisch darf es nicht zu einem Verdrängungswettbewerb durch die Kommunen kommen. Diese Schritte kommen letztendlich dem Verbraucher zu gute.
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