CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Neue Medienordnung für Deutschland
Berlin (ots)
Zur Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 01. Januar 2001 erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Mit der nun offenbar gesicherten Zustimmung der Landtage zu der geplanten Festlegung der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ist nun gewissermaßen "der Vorhang auf und alle Fragen offen".
Eine Reihe medienpolitischer Grundsatzfragen müssen innerhalb der nächsten Jahre zwischen Bund und Land geklärt und unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen neu geregelt werden. Dazu gehört insbesondere der Dualismus zwischen der gegenwärtigen Zuordnung der Regelungskompetenzen der Länder für den Bereich der Massenkommunikation und des Bundes für die Individualkommunikation, die durch die zunehmende Konvergenz zwischen Massen- und Individualkommunikation auf Dauer kaum praktikabel ist. Nach meiner Auffassung spricht manches für eine Neuordnung der Medien- und Kommunikationsordnung. Naheliegend ist, dass in Zukunft der Jugendschutz von den Landesmedienanstalten geregelt wird und damit in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Der Bund hingegen soll für die medienwirtschaftlichen Aspekte insbesondere mit Blick auf Konzentrationsentwicklungen im Kontext des Kartellrechtes verantwortlich sein. Dabei verdient die zunehmende Konzentration von Printmedien und elektronischen Medien in einer Hand unter dem Gesichtspunkt der Wahrung eines breiten und pluralistischen Medienangebotes besondere Aufmerksamkeit.
In die notwendigen Debatten und künftigen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern müssen nicht zuletzt auch die Fragen der seit Jahren diskutierten stärkeren Trennung zwischen Gebühren- und Werbefinanzierung, zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern einbezogen werden, wie auch die immer gewichtiger werdende Frage der Internetaktivitäten von Rundfunk- und Fernsehanstalten. Ich warne in diesem Zusammenhang vor einer vorschnellen Festlegung. Eine mögliche Festlegung, nach der öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten ausschließlich aus Gebühren und private ausschließlich aus Werbeeinnahmen zu finanzieren sind und in Verlängerung einer solchen Unterscheidung Internetaktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ausgeschlossen oder nur in äußerst restriktiven Grenzen zulässig sein sollen, hätte zwar sicher den Vorzug einer einleuchtenden Systematik, unter den tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen verschiedener Medienangebote für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aber absehbar strangulierende Wirkungen. Wer an einem dualen Rundfunk und Fernsehsystem mit privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern auf Dauer interessiert ist, muss auch beiden Anbietern wirtschaftlich belastbare Entwicklungsperspektiven eröffnen.
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