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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Neue Medienordnung für Deutschland

Berlin (ots)

Zur Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 01. Januar
2001 erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Mit der nun offenbar gesicherten Zustimmung der Landtage zu der
geplanten Festlegung der Rundfunkgebühren für die
öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ist nun
gewissermaßen "der Vorhang auf und alle Fragen offen".
Eine Reihe medienpolitischer Grundsatzfragen müssen innerhalb der
nächsten Jahre zwischen Bund und Land geklärt und unter
Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen
neu geregelt werden. Dazu gehört insbesondere der Dualismus zwischen
der gegenwärtigen Zuordnung der Regelungskompetenzen der Länder für
den Bereich der Massenkommunikation und des Bundes für die
Individualkommunikation, die durch die zunehmende Konvergenz zwischen
Massen- und Individualkommunikation auf Dauer kaum praktikabel ist.
Nach meiner Auffassung spricht manches für eine Neuordnung der
Medien- und  Kommunikationsordnung. Naheliegend ist, dass in Zukunft
der Jugendschutz von den Landesmedienanstalten geregelt wird und
damit in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Der Bund
hingegen soll für die medienwirtschaftlichen Aspekte insbesondere mit
Blick auf Konzentrationsentwicklungen im Kontext des Kartellrechtes
verantwortlich sein. Dabei verdient die zunehmende Konzentration von
Printmedien und elektronischen Medien in einer Hand unter dem
Gesichtspunkt der Wahrung eines breiten und pluralistischen
Medienangebotes besondere Aufmerksamkeit.
In die notwendigen Debatten und künftigen Vereinbarungen zwischen
Bund und Ländern müssen nicht zuletzt auch die Fragen der seit Jahren
diskutierten stärkeren Trennung zwischen Gebühren- und
Werbefinanzierung, zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten
Rundfunkanbietern einbezogen werden, wie auch die immer gewichtiger
werdende Frage der Internetaktivitäten von Rundfunk- und
Fernsehanstalten. Ich warne in diesem Zusammenhang vor einer
vorschnellen Festlegung. Eine mögliche Festlegung, nach der
öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten ausschließlich
aus Gebühren und private ausschließlich aus Werbeeinnahmen zu
finanzieren sind und in Verlängerung einer solchen Unterscheidung
Internetaktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
ausgeschlossen oder nur in äußerst restriktiven Grenzen zulässig sein
sollen, hätte zwar sicher den Vorzug einer einleuchtenden Systematik,
unter den tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen verschiedener
Medienangebote für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aber
absehbar strangulierende Wirkungen. Wer an einem dualen Rundfunk und
Fernsehsystem mit privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern auf
Dauer interessiert ist, muss auch beiden Anbietern wirtschaftlich
belastbare Entwicklungsperspektiven eröffnen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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