CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Änderung des Ausgleichsfaktors müssen Änderungen bei der Witwenrente folgen
Berlin (ots)
Zum heutigen Koalitionsgespräch zur "Rente" erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Rentenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung in dieser Woche hat gezeigt: SPD und Grüne werden ihre Vorstellungen über die Zukunft der Rentenversicherung nicht halten können. Die Kritik aller Rentenexperten, der Verbände, Gewerkschaften, Frauen- und Familienorganisationen war vernichtend. Die Absicht von SPD und Bündnis90/Die Grünen, nun den unsystematischen und ungerechten Ausgleichsfaktor zu ändern, ist zwingend. Damit würde auch die doppelte Rentenkürzung bei der eigenen Rente und der Witwenrente für Frauen gemildert. Aber damit ist es noch nicht getan. Noch zu viele Ungerechtigkeiten für Frauen stecken in dem Gesetzentwurf:
Bei der Rente nach Mindesteinkommen wird die Kindererziehungsleistung in ihrer Höhe unterschiedlich bewertet, abhängig von Kinderzahl, Erwerbstätigkeit und dem damit verbundenen Verdienst. Der Grundsatz: "Jedes Kind ist gleich viel wert", gilt damit nicht mehr. Bei der Bundesregierung gibt es Kinder unterschiedlicher Güte. Viele Frauen werden deshalb keine bessere Anrechnung ihrer Erziehungsarbeit erhalten.
* Die Witwenrente steht vor dem Aus. Totale Einkommensanrechung und Einfrieren des Freibetrages führen zum Ausbluten der Witwenrente. * Die Kinderkomponente in der privaten Altersvorsorge ist zu niedrig. Familien werden nicht ausreichend in die Lage versetzt, eine private Rente anzusparen.
Wir fordern daher: * Der Ausgleichsfaktor muss vom Tisch. * Kindererziehung muss insbesondere für Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben und nur ein Kindererziehungsjahr erhalten, bei der gesetzlichen Rente stärker angerechnet werden. * Der Freibetrag bei der Witwenrente darf nicht eingefroren werden und muss dynamisch bleiben. * Die Anrechnung der Einkommen bei der Witwenrente muss beschränkt bleiben. * Die Leistungen für Kinder und Familie müssen in der privaten Vorsorge besser und zielgerichteter honoriert werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform der Alterssicherung ist noch ein Anti-Frauen-Programm. Eine Rentenreform, die nahezu 2/3 der Rentenempfänger - und das sind mit 11 Mio. die Rentnerinnen - zutiefst ungerecht behandelt, ist eine verfehlte Reform. Hierzu werden wir nicht die Hand reichen. Es ist zu hoffen, dass sich SPD und Bündnis90/Die Grünen auf ihre Wahlversprechen besinnen und Frauen bei der Rentenreform nicht benachteiligen.
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