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Geis: Embryonenschutzgesetz novellieren!
Berlin (ots)
Zu der gegenwärtigen Diskussion über das Embryonenschutzgesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das geltende Embryonenschutzgesetz gehört auf den Prüfstand, jedoch gerade nicht im Sinne der gefährlich vagen Position, die Bundeskanzler Gerhard Schröder eingenommen hat.
Der Schutz des menschlichen Lebens in seiner frühesten Phase muss unmissverständlich festgeschrieben werden; bestehende Strafschutzlücken sind unverzüglich zu schließen.
Es ist unerträglich, dass - außerhalb der Regelungen über den Schwangerschaftsabbruch - selbst die vorsätzliche oder leichtfertige Herbeiführung einer Gesundheitsbeschädigung des Embryos nach geltendem Recht straflos ist. Selbst krasse ärztliche Behandlungsfehler oder gar die vorsätzliche Schädigung mit der Folge einer Todgeburt werden strafrechtlich allenfalls dann geahndet, wenn zugleich eine Verletzung der (werdenden) Mutter vorliegt.
Das geltende Recht wird der hohen Bedeutung des bedrohten Schutzgutes so nicht gerecht. Statt einer Lockerung der bestehenden Vorschriften ist eine Verschärfung sowie eine unverzügliche Klarstellung erforderlich, die auch der besorgniserregenden Entwicklung in der Gentechnik unmissverständliche Grenzen setzt.
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