CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Neues Gutachten belegt Verstoß der SPD gegen das Transparenzgebot des Grundgesetzes
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Aktuelle Medienberichte zeigen wieder einmal, wie die SPD es mit der Transparenz ihres Vermögens wirklich hält.
Nachdem bereits Prof. Badura in einem Gutachten für den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages den Rechtsverstoß der SPD gegen das Parteiengesetz festgestellt hat, wird dieser Rechtsverstoß jetzt durch ein weiteres Gutachten bestätigt.
Prof. Schruff vom Institut für Rechnungs- und Prüfungswesen privater und öffentlicher Betriebe der Universität Göttingen kommt in einem Gutachten für den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zu dem Ergebnis, dass die SPD-Praxis der sogenannten Quersaldierung "gegen die aus dem Ordnungsmäßigkeitsgebot abgeleiteten Grundsätze der Wahrheit, der Klarheit und der Übersichtlichkeit und damit gegen das verfassungsrechtliche Transparenzgebot des Artikel 21 Abs. 1 Satz 4 Grundgesetz" verstößt.
Auf der Internetseite der SPD heißt es bis heute: "Transparenz ist uns oberstes Gebot, die Einhaltung des Parteiengesetzes Verpflichtung."
Das Gutachten ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Finanzpraxis der SPD nicht den Forderungen des Grundgesetzes nach Vermögenstransparenz genügt und Anspruch und Wirklichkeit hinsichtlich der Offenlegung des Parteivermögens bei der SPD nicht zusammenpassen.
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