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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Neues Gutachten belegt Verstoß der SPD gegen das Transparenzgebot des Grundgesetzes

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Aktuelle Medienberichte zeigen wieder einmal, wie die SPD es mit
der Transparenz ihres Vermögens wirklich hält.
Nachdem bereits Prof. Badura in einem Gutachten für den
Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages den Rechtsverstoß
der SPD gegen das Parteiengesetz festgestellt hat, wird dieser
Rechtsverstoß jetzt durch ein weiteres Gutachten bestätigt.
Prof. Schruff vom Institut für Rechnungs- und Prüfungswesen
privater und öffentlicher Betriebe der Universität Göttingen kommt in
einem Gutachten für den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen
Bundestages zu dem Ergebnis, dass die SPD-Praxis der sogenannten
Quersaldierung "gegen die aus dem Ordnungsmäßigkeitsgebot
abgeleiteten Grundsätze der Wahrheit, der Klarheit und der
Übersichtlichkeit und damit gegen das verfassungsrechtliche
Transparenzgebot des Artikel 21 Abs. 1 Satz 4 Grundgesetz" verstößt.
Auf der Internetseite der SPD heißt es bis heute: "Transparenz ist
uns oberstes Gebot, die Einhaltung des Parteiengesetzes
Verpflichtung."
Das Gutachten ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Finanzpraxis
der SPD nicht den Forderungen des Grundgesetzes nach
Vermögenstransparenz genügt und Anspruch und Wirklichkeit
hinsichtlich der Offenlegung des Parteivermögens bei der SPD nicht
zusammenpassen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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