CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: SPD-Medienimperium bleibt nebulös
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Im Oktober 2000 hat die SPD-Bundesschatzmeisterin Frau Wettig-Danielmeier erklärt: "Wir erfüllen die gesetzlichen Pflichten nach Parteiengesetz und HGB".
Zu den SPD-Unternehmen gehören auch die Hildesheimer Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, Hildesheim (HR B 121), und die Druckhaus Schwaben GmbH, Heilbronn (HR B 2485). An beiden Unternehmen soll die SPD-Holding Deutsche Druck-und Verlagsgesellschaft (DDVG) jeweils mehr als 99 Prozent der Anteile halten. Die Geschäftsanteile der DDVG hält Frau Wettig-Danielmeier treuhänderisch für die SPD zu 100 Prozent.
Auf Anfrage haben die Amtsgerichte Hildesheim und Heilbronn Ende Dezember mitgeteilt, ihnen lägen keine (!) Bilanzen dieser Unternehmen vor. Das HGB schreibt u.a. vor, daß die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften den Jahresabschluß unverzüglich nach seiner Vorlage an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlußstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres zum Handelsregister des Sitzes der Kapitalgesellschaft einzureichen haben.
Warum hat Frau Wettig-Danielmeier nicht dafür Sorge getragen, daß die Jahresabschlüsse der genannten Unternehmen zum Handelsregister eingereicht werden, damit sie dort einsehbar sind?
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