CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Däubler-Gmelin sollte Zivilprozessreform abschreiben
Berlin (ots)
Zur andauernden Kritik der Berufsverbände an der sog. Reform des Zivilprozesses und zu den nun beginnenden Berichterstattergesprächen erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Justizministerin sollte die sogenannte Reform des Zivilprozesses zurückziehen. Wenn überhaupt, dann kann in den Berichterstattergesprächen nur in einzelnen Punkten eine Übereinkunft gefunden werden. Dann aber wäre es besser, den ganzen Entwurf zurückzuziehen und die Eckpunkte eines eventuellen neuen Entwurfes vorher mit den Verbänden, den Parlamenten und den Ländervertretungen zu diskutieren. Die Zivilprozessordnung eignet sich nicht für einseitige, parteipolitisch motivierte Entscheidungen. Es kann nicht um die größere Ehre einer Ministerin, sondern nur um die bessere Lösung gehen.
In noch nie da gewesener Weise wehren sich die Berufsverbände, ins-besondere die Anwaltschaft gegen die geplante Reform des Zivil-prozesses. Es ist bezeichnend, wenn die Bundesrechtsanwaltskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Notmaßnahme einer Anzeigenkampagne greifen muss.
Reform als Selbstzweck, Zerschlagung bewährter Prinzipen, eklatanter Mangel an Kooperation mit den Betroffenen und an Gespür für die Er-wartungen der Bürger in den Rechtsstaat - das ist die Bilanz der Diskussion über den Entwurf.
Was in gebetsmühlenartiger Weise über "Bürgernähe und Transparenz" ständig behauptet wird, ist nichts weiter als Selbsttäuschung. Wer die Berufung zu den weit entfernten Oberlandesgerichten verlagert, wer in der Berufung nur noch eingeschränkt den Tatsachenvortrag prüfen lassen will und wer langfristig die Amtsgerichte aus dem ländlichen Raum der Flächenländer herausorganisieren will, der schafft weniger Transparenz und weniger Bürgernähe.
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