CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Rentenreform mit Verletzung des Grundgesetzes?
Berlin (ots)
Zum Verfahren bei der geplanten Einrichtung von Grundsicherungsämtern in Städten und Landkreisen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Götz MdB:
Die rot-grüne Bundesregierung will zur Verwaltung der Grundrente bei den Kommunen neue Grundsicherungsämter schaffen - zusätzlich zu den Sozialämtern. Damit wird sie schon wieder eine neue Bürokratie geschaffen, die Geld kostet und unser Systemverkompliziert.
Skandalös ist die Arroganz gegenüber den deutschen Kommunen. Entgegen den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und entgegen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat die Regierung den Kommunen alle Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren in der Sache der Grundsicherungsämter verweigert. Die kommunalen Spitzenverbände müssen nach beiden Geschäftsordnungen angehört werden. Sie hätten sogar schon bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs nach ihrer Sicht der Dinge befragt werden müssen.
Es ist sogar zu fragen, ob das Vorgehen der Regierung gegen Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes verstößt. Die Schaffung von Grundsicherungsämtern greift empfindlich in die Sphäre der kommunalen Selbstverwaltung ein. Entgegen dem ausdrücklichen Votum der CDU/CSU und auch der FDP und PDS hat die rot-grüne Mehrheit im Bundestagsausschuss für Arbeit und Sozialordnung am 17. Januar 2001 eine Einladung der kommunalen Spitzenverbände zu einer Anhörung in dieser Sache aktiv niedergestimmt.
Hier wird die Ignoranz der Schröder-Regierung gegenüber den Rechten der Städte und Gemeinden erneut deutlich.
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