CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Bundesjustizministerium auf dem Irrweg
Berlin (ots)
Zu dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Im Bundesjustizministerium ist ein Referentenentwurf zur Aufweichung des strafrechtlichen Sanktionensystems erarbeitet worden. Die zugrundeliegende Tendenz ist ein gefährlicher Irrweg!
Besonders die beabsichtigte Schwächung von Geld- und Freiheitsstrafen ist so nicht hinnehmbar. Dass Sanktionen weiterhin geeignet sein müssen, begangene Straftaten angemessen zu ahnden und künftigen Straftaten wirksam entgegenzutreten, gerät in dem Referentenentwurf aus dem Blickfeld. Täterschutz statt Opferschutz lautet stattdessen die Devise. Als Feigenblatt dient der populistische Vorschlag, auf Kosten der Länderhaushalte ein Zehntel der Geldstrafen an gemeinnützige Einrichtungen zu überweisen.
Als völlig inakzeptabel muss die in dem Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit bezeichnet werden, selbst Schwerverbrecher, die zu Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verurteilt worden sind, nach Verbüßung der Hälfte der Strafe auf freien Fuß zu setzen. In der gesamten Breite der zur Verfügung stehenden Sanktionen ist eine Aufweichung beabsichtigt, die nur bewirken würde, dass sich die Begehung von Straftaten wieder lohnen könnte.
Einzelne Vorschläge wie die Erweiterung des Fahrverbots sind durchaus zu begrüßen. In den zentralen Punkten aber weist der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums in die falsche Richtung.
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