CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Sexueller Missbrauch von Kindern muss wirksamer bekämpft werden!
Berlin (ots)
Zu dem bestehenden gesetzlichen Instrumentarium zur Bekämpfung des Kindsmissbrauchs erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von Sexualdelikten muss endlich verbessert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte hierzu bereits 1998 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsah, den Anwendungsbereich der Überwachung des Fernmeldeverkehrs auf Taten des Kindsmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie zu erweitern.
Das Erfordernis einer solchen Erweiterung wird auch beim Bundeskriminalamt gesehen. Dort heißt es zu einem aktuellen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, dass die Fahndung nach dem mutmaßlichen Täter über zwei Jahre erheblich erschwert gewesen sei, weil die ihm zur Last gelegten Sexualstraftaten an Kindern nicht im Straftatenkatalog des § 100 a Strafprozessordnung enthalten sind. Noch während seiner Flucht, die durch eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs wohl verkürzt worden wäre, soll der Mann wegen weiterer Sexualstraftaten auffällig geworden sein.
Ein Handlungsbedarf ist über diesen Einzelfall hinaus unverkennbar. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht in der Hoffnung, dass die Bundesregierung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ihre bislang ablehnende Haltung zur Erweiterung der Möglichkeiten der Telefonüberwachung überdenkt.
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