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Geis: Triumph der Persönlichkeitsrechte über den Voyeurismus
Berlin (ots)
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen Rundfunk- und Fernsehübertragungen aus Gerichtsälen erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der das geltende Verbot der Ton- und Filmwiedergabe von Gerichtsverhandlungen als verfassungskonform bestätigt worden ist, verdient uneingeschränkte Zustimmung.
Im Medienzeitalter von "Big Brother" und anderen Sendungen, die allein dem Voyeurismus dienen, hätte das von kommerziellen Sendern begehrte Gerichtsfernsehen mehr Horrorvision als Television bedeutet. Das Bundesverfassungsgericht hat dem mit überzeugenden Gründen Schranken gesetzt. Der Entscheidung kommt deshalb eine wichtige Signalwirkung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu.
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