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Geis: Triumph der Persönlichkeitsrechte über den Voyeurismus

Berlin (ots)

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
gegen Rundfunk- und Fernsehübertragungen aus Gerichtsälen erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der
das geltende Verbot der Ton- und Filmwiedergabe von
Gerichtsverhandlungen als verfassungskonform bestätigt worden ist,
verdient uneingeschränkte Zustimmung.
Im Medienzeitalter von "Big Brother" und anderen Sendungen, die
allein dem Voyeurismus dienen, hätte das von kommerziellen Sendern
begehrte Gerichtsfernsehen mehr Horrorvision als Television bedeutet.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem mit überzeugenden Gründen
Schranken gesetzt. Der Entscheidung kommt deshalb eine wichtige
Signalwirkung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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