CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Bedeutung auch für Untersuchungsausschüsse
Berlin (ots)
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal erklärt der Justitiar und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es hat gravierende Bedeutung auch für das Verfahren von Untersuchungsausschüssen. Denn auch dort soll die Beweiserhebung der Wahrheitsfindung und Aufklärung dienen und nicht zu einer Schauveranstaltung ausarten. Dabei ist dem Persönlichkeitsschutz des Zeugen und den Erfordernissen eines fairen Verfahrens Rechnung zu tragen. Gerade die Erfahrungen aus amerikanischen Strafprozessen - etwa im Fall Simpson - muss uns lehren, dass überbordende Öffentlichkeit einer Manipulation der Beweisführung Tür und Tor öffnet. Müsste ein Zeuge vor laufenden Kameras seine Aussage machen, wenn er also via Bildschirm gewissermaßen in jedes Wohnzimmer hineinflimmerte, wäre ein Grad der Befangenheit erreicht, der ein freies und unvoreingenommenes Statement im Zweifel eher erschwerte. Umgekehrt könnte der Zeuge die Live-Übertragung als Forum für seine Selbstdarstellung nutzen, zum Zwecke politischer Agitation oder aus anderen Gründen. Das gleiche gilt natürlich für Ausschussmitglieder. Dies gilt es zu verhindern.
Zwar ist ein Untersuchungsausschuss, anders als ein Gericht, auch ein Instrument der politischen Auseinandersetzung. Sein vom Grundgesetz vorgesehener Zweck liegt aber primär in der Wahrheitsfindung.
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