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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Leistungen Baden-Württembergs für Vertriebene und Aussiedler beispielhaft

Berlin (ots)

Nach einem Gespräch der Arbeitsgruppe "Vertriebene
und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Beauftragten
für Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler und Kriegsgeschädigte des
Landes Baden-Württemberg und Bevollmächtigten des Landes
Baden-Württemberg beim Bund, Staatssekretär Willi Stächele MdL,
erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die breit angelegte Förderung der Pflege des Kultur- und
Geschichtserbes der deutschen Heimatvertriebenen und die vielfältige
Berücksichtigung des Vertreibungsthemas in Baden-Württemberg sind
beeindruckend. Die Landesregierung in Stuttgart unter
Ministerpräsident Erwin Teufel versteht sich als Sachwalterin der
Anliegen der Heimatvertriebenen, was nicht zuletzt die Einrichtung
des Regierungsbeauftragten für Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler
und Kriegsgeschädigte demonstriert. Dieses wichtige Amt bekleidet
Staatssekretär Willi Stächele in gleichsam kompetenter wie
engagierter Weise und hat sich dadurch großes Vertrauen der
Vertriebenen und Aussiedler in Baden-Württemberg erworben. Auch nach
der bevorstehenden Landtagswahl wird eine CDU-geführte
Landesregierung wieder einen Vertriebenenbeauftragten ernennen.
Das Land Baden-Württemberg ist fest entschlossen, die Themen
Flucht und Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges
und danach fest und verbindlich in den Lehrplänen der Schulen zu
verankern. Eine eigene Arbeitsgruppe "Flucht und Vertreibung" hat
eine Konzeption für Lehr- und Lernmaterialien erarbeitet. Nach
Fertigstellung der Unterlagen wird die Kultusministerin des Landes
Baden-Württemberg diese mit einem ergänzenden Erlass an die Schulen
des Landes herausgeben. Das Thema "Flucht und Vertreibung" wird auch
im Haus der Geschichte des Landes Baden-Württemberg, das im Jahr 2002
eröffnet wird, eine angemessene Rolle spielen.
Die Kulturarbeit der Heimatvertriebenen wird von der Stuttgarter
Landesregierung mit beachtlichen Beträgen gefördert: das Haus der
Heimat in Stuttgart mit 2,1 Millionen DM im laufenden Jahr, das
Institut für Donauschwäbische Geschichte und Landeskunde mit rund 1,1
Millionen DM, das Johannes-Künzig-Institut für ostdeutsche Volkskunde
mit rund 720.000 DM, das Donauschwäbische Zentralmuseum in Ulm, das
gemeinsam von Bund, Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm
betrieben wird, mit rund 600.000 DM. Daneben erhält die
Donauschwäbische Kulturstiftung einen Zuschuss in Höhe von 200.000.
Für kulturelle Breitenarbeit der Landsmannschaften und Verbände
stehen im Jahr 2001 rund 2,1 Millionen DM zur Verfügung.
Einig waren sich Staatssekretär Stächele und die Mitglieder der
Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Beurteilung der Neukonzeption des
Bundeskulturbeauftragten für die Förderung der Pflege des Geschichts-
und Kulturerbes der deutschen Heimatvertriebenen. Die Konzeption
wurde einhellig als unausgegoren, unklar und unschlüssig bewertet. Da
sie über die Köpfe der Betroffenen hinweg entwickelt wurde, gehe sie
von einem völlig falschen Verständnis der Kulturarbeit der
Vertriebenen aus. Auch die erheblichen Kürzungen des Bundes in diesem
Bereich wurden kritisiert. Verständlicherweise kann das Land
Baden-Württemberg die beträchtlichen Reduzierungen des Bundes nicht
allein auffangen. Das klare Bekenntnis des baden-württembergischen
Ministerpräsidenten Erwin Teufel auf dem letztjährigen Tag der Heimat
in Berlin zum geplanten "Zentrum gegen Vertreibungen" in Berlin hob
sich positiv von den abwiegelnden Äußerungen des Bundeskanzlers zu
diesem Thema ab.
Im Blick auf die nach Baden-Württemberg kommenden Spätaussiedler
wurde die Notwendigkeit einer verstärkten Integrationsarbeit betont.
Gerade das "Gemeinwesenprojekt" in der Stadt Kehl, bei dem die
Maßnahmen aller Einrichtungen, die an der Integrationsarbeit
beteiligt sind, sinnvoll miteinander vernetzt werden, besitzt
Vorbildcharakter. Das Land Baden-Württemberg fördert auf verschiedene
Weise Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler. Für jeden Stadt- und
Landkreis stehen für soziale Beratung und Betreuung 40.000 DM und für
Projekte zur Eingliederung jugendlicher Spätaussiedler 50.000 DM zur
Verfügung. Jene Stadt- und Landkreise, die überhaupt keine
hauptamtliche Jugendbetreuung aus Bundesmitteln erhalten, können
überdies für die Betreuung jugendlicher Spätaussiedler bis 40.000 DM
vom Land abrufen. Baden-Württemberg beschreitet im Übrigen auch neue
Wege: Vergleichbar einem "Freiwilligen sozialen Jahr" sollen künftig
junge Menschen einen sogenannten Jugendfreiwilligendienst in
Projekten der Integration von Aussiedlern ableisten können.

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Fax: (030) 227-56660
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