CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Leistungen Baden-Württembergs für Vertriebene und Aussiedler beispielhaft
Berlin (ots)
Nach einem Gespräch der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Beauftragten für Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler und Kriegsgeschädigte des Landes Baden-Württemberg und Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Staatssekretär Willi Stächele MdL, erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die breit angelegte Förderung der Pflege des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen Heimatvertriebenen und die vielfältige Berücksichtigung des Vertreibungsthemas in Baden-Württemberg sind beeindruckend. Die Landesregierung in Stuttgart unter Ministerpräsident Erwin Teufel versteht sich als Sachwalterin der Anliegen der Heimatvertriebenen, was nicht zuletzt die Einrichtung des Regierungsbeauftragten für Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler und Kriegsgeschädigte demonstriert. Dieses wichtige Amt bekleidet Staatssekretär Willi Stächele in gleichsam kompetenter wie engagierter Weise und hat sich dadurch großes Vertrauen der Vertriebenen und Aussiedler in Baden-Württemberg erworben. Auch nach der bevorstehenden Landtagswahl wird eine CDU-geführte Landesregierung wieder einen Vertriebenenbeauftragten ernennen.
Das Land Baden-Württemberg ist fest entschlossen, die Themen Flucht und Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach fest und verbindlich in den Lehrplänen der Schulen zu verankern. Eine eigene Arbeitsgruppe "Flucht und Vertreibung" hat eine Konzeption für Lehr- und Lernmaterialien erarbeitet. Nach Fertigstellung der Unterlagen wird die Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg diese mit einem ergänzenden Erlass an die Schulen des Landes herausgeben. Das Thema "Flucht und Vertreibung" wird auch im Haus der Geschichte des Landes Baden-Württemberg, das im Jahr 2002 eröffnet wird, eine angemessene Rolle spielen.
Die Kulturarbeit der Heimatvertriebenen wird von der Stuttgarter Landesregierung mit beachtlichen Beträgen gefördert: das Haus der Heimat in Stuttgart mit 2,1 Millionen DM im laufenden Jahr, das Institut für Donauschwäbische Geschichte und Landeskunde mit rund 1,1 Millionen DM, das Johannes-Künzig-Institut für ostdeutsche Volkskunde mit rund 720.000 DM, das Donauschwäbische Zentralmuseum in Ulm, das gemeinsam von Bund, Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm betrieben wird, mit rund 600.000 DM. Daneben erhält die Donauschwäbische Kulturstiftung einen Zuschuss in Höhe von 200.000. Für kulturelle Breitenarbeit der Landsmannschaften und Verbände stehen im Jahr 2001 rund 2,1 Millionen DM zur Verfügung.
Einig waren sich Staatssekretär Stächele und die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Beurteilung der Neukonzeption des Bundeskulturbeauftragten für die Förderung der Pflege des Geschichts- und Kulturerbes der deutschen Heimatvertriebenen. Die Konzeption wurde einhellig als unausgegoren, unklar und unschlüssig bewertet. Da sie über die Köpfe der Betroffenen hinweg entwickelt wurde, gehe sie von einem völlig falschen Verständnis der Kulturarbeit der Vertriebenen aus. Auch die erheblichen Kürzungen des Bundes in diesem Bereich wurden kritisiert. Verständlicherweise kann das Land Baden-Württemberg die beträchtlichen Reduzierungen des Bundes nicht allein auffangen. Das klare Bekenntnis des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel auf dem letztjährigen Tag der Heimat in Berlin zum geplanten "Zentrum gegen Vertreibungen" in Berlin hob sich positiv von den abwiegelnden Äußerungen des Bundeskanzlers zu diesem Thema ab.
Im Blick auf die nach Baden-Württemberg kommenden Spätaussiedler wurde die Notwendigkeit einer verstärkten Integrationsarbeit betont. Gerade das "Gemeinwesenprojekt" in der Stadt Kehl, bei dem die Maßnahmen aller Einrichtungen, die an der Integrationsarbeit beteiligt sind, sinnvoll miteinander vernetzt werden, besitzt Vorbildcharakter. Das Land Baden-Württemberg fördert auf verschiedene Weise Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler. Für jeden Stadt- und Landkreis stehen für soziale Beratung und Betreuung 40.000 DM und für Projekte zur Eingliederung jugendlicher Spätaussiedler 50.000 DM zur Verfügung. Jene Stadt- und Landkreise, die überhaupt keine hauptamtliche Jugendbetreuung aus Bundesmitteln erhalten, können überdies für die Betreuung jugendlicher Spätaussiedler bis 40.000 DM vom Land abrufen. Baden-Württemberg beschreitet im Übrigen auch neue Wege: Vergleichbar einem "Freiwilligen sozialen Jahr" sollen künftig junge Menschen einen sogenannten Jugendfreiwilligendienst in Projekten der Integration von Aussiedlern ableisten können.
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