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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Rentenreform ist Schröders Anti-Frauen-Programm

Berlin (ots)

Zur Rentenreform der rot-grünen Bundesregierung
erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Rentenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und
Sozialordnung im Dezember 2000 hat gezeigt, dass sich zu viele
Ungerechtigkeiten für Frauen in dem Gesetz verbergen. Die Kritik
aller Rentenexperten, der Verbände, Gewerkschaften, Frauen- und
Familienorganisationen war vernichtend. Dennoch war die
Bundesregierung nicht bereit, die neuen Nachteile, die für Frauen
durch diese Rentenreform entstehen, zu beseitigen.
Frauen sind die Verliererinnen dieser Reform:
  • Bei der Rente nach Mindesteinkommen wird die Kindererziehungsleistung in ihrer Höhe unterschiedlich bewertet, abhängig von Kinderzahl, Erwerbstätigkeit und dem damit verbundenen Verdienst. Der Grundsatz "Jedes Kind ist gleich viel wert!" gilt damit nicht mehr. Bei der Bundesregierung gibt es Kinder unterschiedlicher Güte. Viele Frauen werden deshalb keine bessere Anrechnung ihrer Erziehungsarbeit erhalten.
  • Die Witwenrente wird auf 55 % abgesenkt (bisher 60 % der Rente des Mannes). Trotz der Kinderzuschläge werden zukünftige Witwen eine deutliche Kürzung ihrer Witwenrente erleben.
  • Zudem steht die Witwenrente vor dem Aus. Totale Einkommensanrechung und Einfrieren des Freibetrages führen zum Ausbluten der Witwenrente für die jüngere Generation.
  • In der privaten Altersvorsorge werden Frauen mit der Tatsache allein gelassen, dass sie aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung bei glei-chen Prämienzahlungen wie Männer für eine Lebensversicherung auf Rentenbasis im Alter eine geringere Leistung ausgezahlt bekommen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher:
  • Die Kindererziehung muss insbesondere für Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben und nur ein Kindererziehungsjahr erhalten, bei der gesetzlichen Rente stärker angerechnet werden.
  • Die Kürzung der Witwenrente auf 55 % muss geändert werden.
  • Der Freibetrag bei der Witwenrente darf nicht eingefroren werden und muss dynamisch bleiben.
  • Die Anrechnung der Einkommen bei der Witwenrente muss beschränkt bleiben.
  • Der Aufbau einer privaten Vorsorge muss für Frauen gerecht gefördert werden.
Die Reform der Alterssicherung durch die rot-grüne Bundesregierung
ist ein wahres Anti-Frauen-Programm. Eine Rentenreform, die nahezu
zwei Drittel der Rentenempfänger - und das sind mit 11 Mio. die
Rentnerinnen - zutiefst ungerecht behandelt, ist eine verfehlte
Reform. Hierzu werden wir nicht die Hand reichen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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