CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Volquartz: Neues BAföG passiert nach langer Verzögerung endlich den Ausschuss
Berlin (ots)
Zu der heutigen Abstimmung über das neue BAföG im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung erklärt die BAföG-Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Angelika Volquartz MdB:
Nach langem Warten hat das Reformgesetz zum BAföG nun endlich den Ausschuss passiert. Ein Grund zur Freude für die Auszubildenden, den man ihnen allerdings wesentlich früher hätte präsentieren können. Bereits im November 1999 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckpunkte für ein neues BAföG eingebracht, die im wesentlichen im heutigen Gesetzentwurf enthalten sind. Damit hat die CDU/CSU eine Initialzündung gegeben, ohne die sich die von der Regierung lange versprochene Reform vermutlich noch stärker verzögert hätte. Zu lange hielt Bildungsministerin Bulmahn an dem offenkundig nicht finanzierbaren sog. Drei-Körbe-Modell fest, bis sie dann doch den Kernvorgaben von CDU/CSU folgte. Dabei ist entscheidend, dass Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems eingeführt werden, wie es die CDU/CSU-Fraktion von Anfang an forderte. Zu den Verbesserungen gehören z.B. die Nichtanrechnung des Kindergeldes, eine Begrenzung der Darlehensbelastung und die Anpassung der Bedarfssätze an die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten.
Da die Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion im wesentlichen verwirklicht worden sind, hat sie dem Gesetzentwurf im Ausschuss zugestimmt. Leider zeigten sich die Koalitionsfraktionen weniger kooperativ, und lehnten die von CDU/CSU eingebrachten Verbesserungsvorschläge pauschal ab. Unter anderem wäre es wichtig gewesen, die Förderung eines Studiums im EU-Ausland bereits ab dem ersten Semester zu gewähren, und nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, zunächst eine 2-semestrige Studienzeit im Inland zu fordern. Hier hätte ein Zeichen für mehr Internationalisierung beim Studieren gesetzt werden sollen. Auch die Erhöhung der Freibeträge für Waisenrenten und Waisengelder fällt nach Ansicht von CDU/CSU nicht hoch genug aus. Erstens betrifft dies oft einkommensschwächere Personengruppen, zweitens sind diese Freibeträge im Vergleich zu den normalen "Freibeträgen" nicht angemessen hoch. Leider hat sich die Koalition für eine kategorische Ablehnung der entsprechenden Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion entschieden.
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