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Geis: Eine vernünftige Entscheidung aus Karlsruhe

Berlin (ots)

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur Nichtigkeit eines Kindes- und Ehegattenunterhalt ausschließenden
Ehevertrages erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit
eines Ehevertrages, in dem nicht nur die Ehefrau auf ihren Unterhalt
verzichtet, sondern den Vater des gemeinsamen Kindes darüber hinaus
weitgehend vom Kindesunterhalt freigestellt hatte, ist konsequent und
richtig.
Der Ehevertrag war nach den Umständen der "Preis", den die damals
schwangere Frau für die Eheschließung entrichtete.
Mit den weitgehenden Ausschluss des Kindesunterhalts wurde der
Ehevertrag zugleich ein Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich des
Kindes.
Es bedurfte keiner prophetischen Gabe, das Schicksal dieses
Vertrages vorauszusehen.
Gleichwohl handelt es sich um eine Entscheidung in einem krassen
Einzelfall. Eine Richtungsänderung in der Rechtsprechung bedeutet
diese Entscheidung nicht.

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