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Geis: Eine vernünftige Entscheidung aus Karlsruhe
Berlin (ots)
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit eines Kindes- und Ehegattenunterhalt ausschließenden Ehevertrages erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit eines Ehevertrages, in dem nicht nur die Ehefrau auf ihren Unterhalt verzichtet, sondern den Vater des gemeinsamen Kindes darüber hinaus weitgehend vom Kindesunterhalt freigestellt hatte, ist konsequent und richtig.
Der Ehevertrag war nach den Umständen der "Preis", den die damals schwangere Frau für die Eheschließung entrichtete.
Mit den weitgehenden Ausschluss des Kindesunterhalts wurde der Ehevertrag zugleich ein Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich des Kindes.
Es bedurfte keiner prophetischen Gabe, das Schicksal dieses Vertrages vorauszusehen.
Gleichwohl handelt es sich um eine Entscheidung in einem krassen Einzelfall. Eine Richtungsänderung in der Rechtsprechung bedeutet diese Entscheidung nicht.
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