CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Die Union bleibt konsequent
Berlin (ots)
Zu den Attacken der Grünen gegen die Union im Vermittlungsverfahren zur sog. gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Aufspaltung des Gesetzentwurfs zur Lebenspartnerschaft in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungsbedürftigen Teil erweist sich für die Regierung und Koalition immer mehr als Bumerang.
Die Union hat in der Abstimmung vom 10. November 2000 im Bundestag beide Teile der Gesamtregelung wegen schwerer verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. Im Bundesrat hatten die unionsgeführten Länder keine Mehrheit für einen Einspruch gegen das Kerngesetz. Dieser Teil wird also rechtswirksam, wenn der Bundespräsident unterschrieben hat. Die SPD-geführten Länder hatten aber auch keine Mehrheit, den zustimmungsbedürftigen Teil des sog. Ergänzungsgesetzes im Bundesrat durchzusetzen. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen.
Die Union hat diese Anrufung des Vermittlungsausschusses u.a. deshalb abgelehnt, weil sie die Aufspaltung selbst schon für verfassungswidrig hält. Es besteht kein Zweifel, dass der Bundestag aufgrund seiner gesetzgeberischen Freiheit grundsätzlich Gesetzentwürfe so aufspalten kann, dass ein Teil zustimmungsfrei und der andere zustimmungspflichtig ist. Diese Freiheit des Gesetzgebers hat aber dort ihre Grenzen, wo sie gegen das Willkürverbot verstößt. Willkür ist immer dann im Spiel, wenn beide Gesetzesteile auch nach der Spaltung unabdingbar zusammengehören. Das aber gilt ohne Zweifel für das Lebenspartnerschaftsgesetz und sein Ergänzungsgesetz.
Die Union hat seinerzeit das Vermittlungsbegehren aber auch deshalb abgelehnt, weil dieses Ergänzungsgesetz, das nun Gegenstand der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss ist, lediglich zur Stützung des Gesetzes dient, gegen das nicht nur die Union, sondern auch der Innenminister schwerste verfassungsrechtliche Bedenken haben.
Es wäre daher unlogisch und ein Bruch im eigenen Verhalten, würde sich die Union jetzt an der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe beteiligen. Anders wäre die Situation, würden SPD und Grüne ihre starre Haltung beim Kerngesetz, dem sog. Lebenspartnerschaftsgesetz, aufgeben und über die gesamte Gesetzesregelung Diskussionsbereitschaft zeigen.
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